Die Steuerberatergebühren steigen um 16%. Dafür fällt die Praxisgebühr weg. Der neue Rundfunkbeitrag ersetzt die GEZ. Und das Finanzamt schafft es endlich das ElStam-Verfahren einzuführen.
STEUERBERATERGEBÜHREN
Die neue Steuerberatervergütungsverordnung löst die bisherige Steuerberatergebührenverordnung ab. Mit Anpassung der Mindestgebühren und -gegenstandswerte steigen die Kosten um ca. 16 %.
PRIVATE PFLEGEVORSORGE
Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten ab 2013 eine Zulage von 60 € jährlich, wenn sie eine freiwillige private Pflege-Zusatzversicherung mit einem monatlichen Mindestbeitrag von 10 € abschließen. Bei Abschluss wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.
VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE KRANKENVERSICHERUNG
Die Grenze in der GKV erhöht sich von 50.850 auf 52.200 €. Angestellte die ein höheres Einkommen haben, können in die private Krankenversicherung wechseln.
MINDESTLOHN
Für die Berufsgruppe der Gebäudereiniger gelten ab 2013 neue gesetzliche Mindestlöhne. Für die Innen- und Unterhaltsreinigung steigt er in den alten Ländern von 8,82 auf 9,00 €, in den neuen Ländern von 7,33 auf 7,56 €. Für die Glas- und Außenreinigung beträgt der minimale Stundensatz in den alten Ländern weiterhin 11,33 €, in den neuen Ländern steigt er von 8,88 auf 9,00 €. Im Dachdeckerhandwerk gilt bundesweit die Mindestlohnerhöhung von 11,00 auf 11,20 €.
INSOLVENZGELDUMLAGE
Ab 2013 steigt die Umlage zur Finanzierung des Insolvenzgeldes von 0,04 auf 0,15 %.
REISEKOSTENPAUSCHALE AUSLAND
Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Pauschalbeträge für Reisekosten ab 2013 herausgegeben, die bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen anzuwenden ist.
STROMPREISE
Die Netzbetreiber haben auch für 2013 die Erhöhungen der Netznutzungsentgelte von durchschnittlich 11 % angekündigt. Bereits 2012 waren die Preise um ca. 6 % gestiegen. Ein Grund für die Teuerung ist, dass die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) von 3,53 Cent/kWh im Jahr 2011, 3,592 Cent/kWh im Jahr 2012 auf 5,28/kWh in 2013 steigt.
ELSTERZERTIFIKAT
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung sowie die Lohnsteuer-Anmeldung können ab 2013 nur noch mit Hilfe eines ELSTER-Zertifikats an das Finanzamt übermittelt werden. Für die elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung entfällt der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung als Übertragungsweg, alternativ kann das Elsteronline-Portal genutzt werden.
HARTZ IV
Hartz-IV-Empfänger erhalten monatlich 5-8 € mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt damit von 374 auf 382 €, für Partner auf 345 €, für Kinder bis 6 Jahre auf 224 €, für Kinder ab 7 bis 14 Jahren auf 255 € und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren auf 289 €.
RENTENVERSICHERUNG
Der Beitragssatz sinkt von 19,6 auf 18,9 %.
VORSORGEPAUSCHALE
Der Korrekturfaktor bei der steuerlichen Absetzbarkeit von gesetzlichen Rentenbeiträgen erhöht sich von 48 auf 52 %.
PRAXISGEBÜHR
Die quartalsweise Gebühr für Arztbesuche fällt weg.
PFLEGEVERSICHERUNG
Der Beitragssatz steigt 2013 von 1,95 auf 2,05 %, bei Kinderlosen auf 2,3 %.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie auf 5.800 € und auf 4.900 € in den neuen Ländern. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie auf 3.937,50 €.
BEZUGSGRÖßE
Die Bezugsgröße die als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Kranken- und Rentenversicherte die Beitragssätze festgelegt erhöht sich 2013 auf 2.695 € in den alten Ländern und 2.275 € in den neuen Ländern.
KURZARBEITERGELD
Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde zum 14.12. 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt.
SACHBEZUGSWERTE MAHLZEITEN
Ab 2013 werden unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten , die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, mit den neu festgesetzten amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt lohnsteuerlich bewertet. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2013 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 € und für ein Frühstück 1,60 €.
STEUERGRUNDFREIBETRAG
Der Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8.130 €.
RUNDFUNKBEITRAG
Ab 2013 wird eine Pauschalabgabe pro Haushalt oder Betriebsstätte bei Firmen vorgesehen. Der Monatsbeitrag von 17,98 € wird beibehalten. Betriebe zahlen nach folgender Staffelung folgende Beiträge:
- mit keinem oder bis vier Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrags,
- mit fünf bis 14 Beschäftigten einen Rundfunkbeitrag,
- mit 15 bis 49 Beschäftigten zwei Rundfunkbeiträge,
- mit 50 bis 249 Beschäftigten vier Rundfunkbeiträge.
Beschäftigte laut Rundfunkstaatsvertrag sind alle im Jahresdurchschnitt des vergangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne Auszubildende. Eingetragene gemeinnützige Vereine und Stiftungen oder Einrichtungen zahlen maximal eine Rundfunkgebühr. Durch jedes betriebliches Kfz entsteht zusätzliche ein-Drittel-Gebühr. Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet und muss in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate geleistet werden.
MINIJOB
Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 €. Ebenfalls um 50 € angehoben wird die Obergrenze für Midijobs auf dann 850 €. Der Minjobber trägt bei Neuverträgen oder ab Überschreiten der bisherigen 400 € einen eigenen Rentenversicherungsanteil von 3,9 %. Er kann sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht auf Antrag befreien lassen.
ÖPNV
Die Tickets im öffentlichen Personennahverkehr sollen 2013 um durchschnittlich 3 % teurer werden. Alternativ dürfen ab 2013 Fernlinienbusse mit der Bahn und Airlines in Wettbewerb treten. Für Schwerbehinderte erhöht sich die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets von 60 € auf 72 €.
VERSICHERUNG
Die Versicherungen wollen ab 2013 nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten, damit steigen die Alters- und Berufsunfähigkeitsversicherungsbeiträge für Männer sowie die Risikoversicherungskosten bei Frauen.
GEBÄUDESANIERUNG
Zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern wird ab 2013 ein Zuschuss von 10 % der Sanierungskosten, max. 5.000 €, durch die KfW gewährt.
POST
Das Porto für den Standardbrief erhöht sich auf 58 Cent. Der Maxibrief erhöht sich auf 2,40 €. Das Porto für Postkarten, Kompakt- sowie Großbriefe bleiben unverändert.
ELTERNGELD
Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden wird geringer ausfallen. Grund dafür ist eine neue Berechnungsmethode der Elterngeldstelle, wonach die tatsächlichen Abzüge für Kranken-, Pflege- sowie Arbeitslosenversicherungen pauschal mit 21 % berücksichtigt werden.
SCHORNSTEINFEGER
Das Schornsteinfegermonopol fällt 2013, damit bleibt es Hauseigentümern überlassen, ob sie andere zugelassene Heizungsfirmen den Auftrag für die vorgeschriebenen Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten geben. In der alleinigen Zuständigkeit der Schornsteinfeger bleiben die Feuerstättenschau, die Bauabnahme sowie das Glück bringen.
WEHRSOLD
Der Sold bzw. das Taschengeld für den freiwilligen Wehrdienst und den Bundesfreiwilligendienst bleiben steuerfrei. Steuerpflichtig sollen bei Dienstverhältnissen ab 2013 unter anderem Zuschläge, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung werden. Erstmals steuerfrei sind Geldbezüge bei anderen Diensten, für die es auch Kindergeld gibt (z. B. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr).
LOHNSTEUERFREIBETRÄGE
Aus Vereinfachung will die Finanzverwaltung erlauben, auf Antrag die Lohnsteuer-Freibeträge auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt entfällt damit.
ELEKTROAUTO
Die Steuerbefreiung von Elektro- sowie Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden von 5 auf zehn Jahre erweitert. Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen.
ÜBUNGSLEITERPAUSCHALE
Die steuerfreie Übungsleiterpauschale soll von 2.100 auf 2.400 € steigen. Zudem soll die „Ehrenamtspauschale“ um 220 auf 720 € steigen.
RIESTER- UND RÜRUPRENTE
Das steuerliche Absetzbarkeit für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll auf 24.000 € angehoben werden.
ELEKTRONISCHE LOHNSTEUERKARTE
Nach etlichen Verzögerungen wir im laufenden Jahr 2013 das ELStAM-Verfahren eingeführt. Steuerliche Daten, wie z. B. Kinderfreibeträge, Steuerklassen und die Religionszugehörigkeit eines Arbeitnehmers, können dann elektronisch gespeichert und übermittelt werden. Grundlage der Datenübermittlung ist die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers.
KINDERGARTEN
Eltern haben ab dem 1. August 2013 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für ihre ein- bis dreijährigen Kinder.
BETREUUNGSGELD
Ab 1. August können Eltern die keinen Kindergartenplatz für ihre ein- bis zweijährigen Kinder in Anspruch nehmen möchten ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 € pro Kind beantragen.
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die Künstlersozialabgabe steigt von 3,9 auf 4,1%.
BSR
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat angekündigt, ihre Tarife zum 1. Januar 2013 um knapp vier Prozent anzuheben.
GASPREISE
Für 2013 hat der Großteil der Versorger Gaspreiserhöhungen angekündigt. Durchschnittlich wird die Erhöhung ca. 6 % betragen.
SPENDENBESCHEINIGUNGEN
Bereits heute erbringen Steuerpflichtige den Zuwendungsnachweis im Rahmen eines vereinfachten Zahlungsvorgangs über das Internet. Um die in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) enthaltenen Vereinfachungsregeln für alle Steuerpflichtigen anwenden zu können, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis beim steuerlichen Spendenabzug sowohl an das SEPA-Verfahren als auch an andere Onlinezahlverfahren angepasst. Ab Januar 2013 gibt es zusätzlich ein neues amtliche Muster für Zuwendungsbestätigungen. Die verbindlichen Muster für Spendenbestätigungen wurden grundlegend überarbeitet und dienen dazu, die für den Spendenabzug benötigten Informationen bundeseinheitlich zu regeln sowie den bürokratischen Aufwand für die Vereine möglichst gering zu halten.
SCHWERBEHINDERTENABGABE
Die im März 2013 für das Jahr 2012 zu zahlende Ausgleichsabgabe erhöht sich durchschnittlich um ca. 10%.
LOHNSTEUERNACHSCHAU
Als weiteres Kontrollinstrument der Finanzämter soll ab 2013 die Möglichkeit einer Lohnsteuer-Nachschau eingeführt werden. Die mit der Nachschau Beauftragten sollen dann während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Geschäftsgrundstücke und -räume betreten dürfen.
AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN
Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege mussten bisher 10 Jahre aufbewahrt werden. Nach dem Jahressteuergesetz 2013 soll künftig für Dokumente, die bisher 10 Jahre aufzubewahren waren, eine kürzere Frist von 8 Jahren gelten.
MITARBEITER-PC
Mit Jahressteuergesetz 2013 soll die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung von Datenverarbeitungsgeräten, die vom Arbeitgeber an dessen Arbeitnehmer überlassen werden eingeräumt werden.
RECHNUNGSANGABEN
Nach der Rechnungstellungsrichtlinie sollen die Pflichtangaben in Rechnungen um weitere Angaben erweitert werden: Sofern der Leistungsempfänger eine Rechnung ausstellt, wird die Angabe „Gutschrift“ Pflicht. Als weitere Pflichtangabe auf einer Rechnung ist künftig der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ zu notieren, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (Bestimmungslandprinzip). Zudem ist die Verpflichtung vorgesehen, im Fall der innergemeinschaftlichen Lieferung bzw. der sonstigen Leistung in einem anderen Mitgliedstaat, die Rechnungen bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats auszustellen. Reisebüros und Wiederverkäufer müssen ab 2013 zukünftig ausgestellte Rechnungen mit dem entsprechenden Hinweis „Sonderregelung Reisebüro, Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlungsstücke oder Antiquitäten “ kennzeichnen. Desweiteren gelten die Vorschriften zur Rechnungsstellung des EU-Mitgliedstaats, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist.