Corona-Sondernewsletter

Liebe Kundinnen und Kunden,

die aktuelle Krise stellt uns alle vor eine große gesellschaftliche, persönliche und unternehmerische Herausforderung.

Es wurden jedoch viele wirtschaftspolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Unternehmen, Selbständigen und ihren Beschäftigten helfen sollen, ihre Existenz auch weiterhin zu sichern. 

Wir sind in diesen schweren Zeiten an Ihrer Seite und begleiten Sie mit Rat und Tat. Wir geben Ihnen auf diesem Wege einen ersten umfassenden Überblick über die wichtigsten aktuellen Instrumente zu Ihrer Unternehmensabsicherung, wie z.B. Förderprogramme oder Zuschüsse.

Wie können wir Ihnen ganz konkret helfen?

– als Ihr Lohndienstleister unterstützen wir Sie kompetent bei der Umstellung und Abrechnung von Kurzarbeitergeld oder der Stundung von Sozialversicherungsabgaben

– als Ihr Steuerdienstleister helfen wir Ihnen bei der Stundung und Rückholung von Steuern, beispielsweise der Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer

– als Ihr Buchhaltungsdienstleister prüfen wir mit Ihnen Ihre künftige Liquidität, Forderungen und Verbindlichkeiten und optimieren mit Ihnen Ihre Fixkosten und variable Kosten

– im Sinne einer umfassenden Unternehmensberatung helfen wir Ihnen ebenfalls bei der Frage, welche Zuschüsse, Förderprogramme und Steuerstundungen Sie jetzt nutzen können und führen Sie durch das Antragsprozedre

– wir helfen Ihnen ebenfalls mit unserem Know-How, damit Sie Ihr analoges Geschäftmodell in die digitale Welt transformieren können. Wir überprüfen mit Ihnen gemeinsam Ihre Produkte oder Dienstleistungen und gestalten mit Ihnen neue „krisensichere“ Geschäftsfelder, Vetriebs- oder Marketingkanäle.

Nutzen Sie die Krise als Chance. Sprechen Sie uns einfach an.

Passen Sie gut auf sich, Ihre Lieben und Ihre Mitmenschen auf und bleiben Sie gesund. Wir werden die kommende Zeit hoffentlich gemeinsam mit Knowhow, gegenseitiger Unterstützung und gesellschaftlicher Solidarität meistern.

Aktuell kümmern wir uns für schon für Sie. Damit Ihnen durch unsere Krisen-Beratung keine weiteren finanziellen Belastungen entstehen, bemühen wir uns um die Zertifizierung und Zulassung für ein Bundesprogramm.

Überblick erste wichtige Hilfsmaßnahmen für Ihr Unternehmen

1. Zuschüsse für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler 

„Soforthilfe II“: direkt bei der Investitionsbank Berlin (IBB) zu beantragen:

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/corona-zuschuss.html

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-corona-soforthilfe.pdf?__blob=publicationFile&v=4

2. Überbrückungskredit der IBB: „Soforthilfepaket I“: 

https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/liquiditaetshilfen-berlin.html

3. KfW-Kredite für Unternehmer, die mind. 3 Jahre am Markt sind: 

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

4. Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld bei Ausfall von bereits 10% der Beschäftigten:

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

5. Aktuelle arbeitsrechtliche Sonderregelungen 

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

6. Insolvenzaussetzung:

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Zitate/DE/2020/031620_Insolvenzantragspflicht.html

7. Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

– Stundung von Steuerschulden

– Anpassung von Steuervorauszahlungen

– Verzicht auf Vollstreckung

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

8. Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen 

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp

9. Entschädigung des Verdienstausfalls nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten

https://www.berlin.de/sen/finanzen/presse/nachrichten/artikel.908216.php

10. Lohnersatz bei Schul- und Kitaschließung

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung

11. Zahlungsaufschub bei Darlehen und Dauerschuldverhältnissen insbesondere bei laufenden Verträgen über Energie, Wasser und Kommunikation

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/032320_Corona_FH.html