Archiv für das Jahr 2012

Solange ist das schon her? Der Gründungszuschuss und das Gründercoaching wird erheblich reduziert. Ein trauriges Jahr für den Bürokratieabbau in unseren Behörden: Das elektronische Elena-Verfahren wird mangels Erfolg aufgegeben, und ElStam-Verfahren wird weiter verschoben.

GRÜNDERZUSCHUSS

Mit dem neuen Gesetz „Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ wird der Gründungszuschuss eine optionale Leistung der Jobagentur. Die Beantragung dieser Ermessensleistung ist nur noch erfolgreich, wenn ein Restanspruch auf ALG I in Höhe von 150 Tagen (statt bisher 90 Tagen) besteht und wird nur für 6 anstatt 9 Monate gewährt. Die Höhe des Zuschusses bleibt unverändert und richtet sich nach dem jeweiligen ALG-Anspruch zuzüglich einer monatlichen Pauschale (Aufbauförderung) i.H.v. 300 € für die Sozialversicherung. Die Verlängerung der Aufbauförderung kann nach Ablauf des Gründerzuschusses künftig für weitere 9 statt bisher 6 Monate beantragt werden.

GRÜNDERCOACHING

Das Gründungscoaching Deutschland aus Arbeitslosigkeit mit einem Beratungszuschuss i.H.v. 90 % kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bewilligung für den Gründungszuschuss vorlegt werden kann. Daher bedeutet die Einschränkungen des Gründerzuschusses auch die Erschwernis eines Zugangs zu geförderten Beratungsleistungen. Die hälftige Beratungsförderung für Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Geschäftsjahre ist davon nicht betroffen. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit mit einem Zuschuss von max. 3.000 €.

LOHNUNTERGRENZE ZEITARBEIT

Die Bundesregierung hat einen neuen Mindestlohn für die Branchen Zeitarbeit, Gebäudereinigung sowie das Dachdeckerhandwerk gesetzlich verankert. Für die Zeitarbeit wird ab 2012 ein Mindestlohn von 7,89 € im Westen und 7,01 € im Osten gesetzlich vorgeschrieben. Ab November 2012 steigt diese Grenze dann auf 8,19 € im Westen und 7,50 € im Osten. Im Dachdeckerhandwerk gilt bundesweit eine Untergrenze von 11 €. Gebäudereiniger sind ab 2012 ein Mindestlohn für die Innenreinigung von 8,82 € in Westdeutschland und 7,33 € in Ostdeutschland zu zahlen. In der Glas- und Außenreinigung bleibt der Mindestlohn unverändert bei 11,33 € im Westen und 8,88 € in den neuen Bundesländern.

REISEKOSTENPAUSCHALE AUSLAND

Das Bundesministerium für Finanzen hat neue Pauschalbeträge für Reisekosten ab 2012 herausgegeben, die bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen anzuwenden ist. Damit ändern sich die steuerlich anerkannten Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung für fast 60 Staaten

INSOLVENZGELDUMLAGE

Wegen dem Überschuss aus der Insolvenzgeldumlage 2010 wurde diese 2011 ausgesetzt. Da dieser Überschuss zu rund 50 % durch Insolvenzgeld im Jahre 2011 aufgebraucht wurde muss 2012 wieder die Insolvenzgeldumlage gezahlt werden. Diese wird 0,04 % auf das rentenversichungspflichtige Entgelt betragen. Diese Umlage wird von den Arbeitgebern bezahlt.

BUNDESFREIWILLIGENDIENST

Der Familienlastenausgleich nach § 31 EStG wird um den neu eingeführten Bundesfreiwilligendienst und um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert. Unter Familienleistungsausgleich versteht man verschiedene, die Familie betreffende steuerliche und soziale Regelungen und Leistungen, die den Mehraufwand durch Kinder ausgleichen sollen.

STEUERFREIBETRAG

Der Steuerfreibetrag bleibt 2012 stabil, 2013 wird er voraussichtlich um 100 € erhöht.

MINISTEUERERKLÄRUNG

Mit dem amtlich vorgeschriebenen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ bzw. dem „Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ können Arbeitnehmer steuermindernde Umstände durch einen Freibetrag bereits in der Lohnabrechnung 2012 berücksichtigen lassen. Ohne diesen Freibetrag kann sich der Steuerpflichtige zu viel einbehaltene Lohnsteuer erst mit der Einkommensteuererklärung zurückholen. Durch die Berücksichtigung des Freibetrages wird weniger Lohnsteuer vom Arbeitslohn einbehalten und dem Arbeitnehmer verbleibt ein höheres Nettogehalt. Ebenfalls positiven Einfluss hat der Freibetrag auch auf andere staatliche Leistungen, wie dem Elterngeld. Das Formular finden Sie auf der Website: www.formulare-bfinv.de

ELEKTRONISCHES LOHNSTEUERABZUGSVERFAHREN

Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren wird erneut verschoben. Grund für die Verzögerungen sind technische Probleme und fehlerhafte gespeicherte Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber eigentlich ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollten. Daher werden die 2011 festgelegten Lohnsteuerabzugsmerkmale bis zur Einführung des neuen Abrufverfahrens im Jahre 2013 weiter genutzt.

DATENSCHUTZ ELStAM

Die gemäß § 39e EStG in der Datenbank gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) beinhalten neben steuerlich relevanten Daten weitere, zum Teil sensible personenbezogene Daten etwa zu Religionszugehörigkeit, Familienstand oder Angehörigen. Damit werden die vormals dezentral bei den Finanzämtern gespeicherten Daten erstmalig in einer zentralen Datenbank erfasst. Diese Datenbank wird sensible Lohnsteuerdaten von mehr als 40 Millionen Arbeitnehmern enthalten und bundesweit rund vier Millionen Arbeitgebern zur Verfügung stehen. Ein Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale soll nur möglich sein, wenn sich der Arbeitgeber oder ein von ihm beauftragter Dritter authentifiziert und seine Steuernummer mitteilt. Das vorgesehene Verfahren muss jedoch gewährleisten, dass nur befugte Arbeitgeber die Datensätze abrufen können. Arbeitnehmer können nach einer mit § 52b Absatz 8 EStG neu eingeführten Regelung die Bereitstellung dieser Daten über das zuständige Finanzamt allgemein sperren oder die Bereitstellung nur für bestimmte Arbeitgeber freigeben (Positivliste) bzw. ausschließen (Negativliste).

E-BETRIEBSPRÜFUNG LOHN

Mit Beginn 2012 wird in der Sozialversicherung die optionale Möglichkeit der elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) eingeführt. Das Verfahren sieht die Annahme der zur Durchführung einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV notwendigen Arbeitgeberdaten im elektronischen Verfahren vor. Die Übersendung der Daten soll im unter Nutzung des eXTra-Verfahrens (einheitliches XML-basiertes Transportverfahren) ermöglicht werden, das bereits in bei Meldeverfahren in der Sozialversicherung (z. B. Sofortmeldung) verwendet wird.

GRUNDERWERBSTEUER

Grunderwerbsteuer wird in Baden-Würtemberg, Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf 5 % angehoben.

VERBRAUCHERZENTRALE

Ab 2012 müssen die kostenpflichtigen Beratungen mit 19 % versteuert werden, statt wie bisher mit 7 %. Somit erhöhen sich die Gebühren für Ratsuchende.

STROMPREISE

Die Netzbetreiber haben für 2012 die Erhöhungen der Netznutzungsentgelte von durchschnittlich 6,5 % angekündigt. Die Netzbetreiber waren bisher gesetzlich verpflichtet gewesen, ihre Netzentgelte pauschal um 1,25 Prozent pro Jahr zu senken. Dieser Regelung hat der Bundesgerichtshof 2011 allerdings widersprochen. Durch diese Preiserhöhungen zahlte ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh künftig rund 35 € brutto mehr. Ein weiter Grund für die Teuerung ist, dass die Umlage für erneuerbare Energien (EEG-Umlage) von 3,53 Cent/kWh auf 3,592 Cent/kWh im Jahr 2012 steigt.

KIRCHENSTEUER AUF KAPITALEINKÜNFTE

Die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte soll zukünftig durch ein automatisiertes Abzugsverfahren bei den Banken eingezogen werden. Dies betrifft die mit der Abgeltungssteuer belegten Kapitalerträge. Daher müssen Steuerpflichtige zukünftig Ihre Bank über Ihre Religionszugehörigkeit informieren.

KOSTEN ERSTAUSBILDUNG

Die Kosten eines Studiums oder der ersten Berufsausbildung sind nach Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 28.7.2011 als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar. Das Finanzministerium hat das das Urteil aber mit einem Nichtanwendungserlass belegt. Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 € geben.

E-RECHNUNG

Rückwirkend ab dem 1. Juli 2011 müssen bei elektronischen Rechnungen nicht mehr durch Zertifikate oder Signaturen aufwendig die Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts belegt werden. Eine bestimmte Technologie wird nicht mehr vorgeschrieben. Wichtig ist nur, dass sich die Unternehmer eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens bedienen. Das Verfahren muss sicherstellen, dass ein verlässlicher sogenannter Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung vorhanden ist. Das bedeutet nichts anderes als die Fortsetzung des bewährten bisherigen Ablaufs: die Kontrolle vom Eingang der Leistung bis zur Bezahlung der Rechnung.

E-BILANZ

Ab 2012 sind nun Unternehmen verpflichtet, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen, ihre Bilanzen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

ISTVERSTEUERUNG

Nach dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes wird die bis Ende 2011 befristete Regelung für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze von 500 Tsd. € auf Dauer beibehalten.

ELSTERZERTIFIKAT

Immer mehr Steueranmeldungen werden durch den elektronische Versand ermöglicht, zum Beispiel die Umsatzsteuer-Voranmeldung, die Dauerfristverlängerung, die Zusammenfassende Meldung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung, die Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach dem EStG, die Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach dem InvStG, Anmeldung über den Steuerabzug nach § 50a EStG und Einspruch oder den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Steuerdaten sind jedoch persönlich und sensibel, daher werden bereits jetzt und zukünftig immer mehr Daten mit Hilfe eines ELSTER-Zertifikats ausgetauscht. Dieser Zertifikatsschlüssel bietet höchste Sicherheit für die Unternehmen und Finanzverwaltungen und ermöglicht die völlig papier- und unterschriftlose Steuermeldung. Das für die Identität wichtige Elster-Zertifikat ist und wird dabei immer mehr verpflichtend notwendig.

REVERSE-CHARGE-VERFAHREN

Mit Wirkung vom 1. Juli 2011 ist der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Lieferungen von Mobilfunkgeräten und integrierte Schaltkreise erweitert worden. Nicht darunter fallen Geräte, die reine Daten übertragen, ohne diese in akustische Signale umzusetzen z. B. MP3-Player, Navigationsgeräte oder Spielekonsolen. Die in Rechnung zu stellenden Bemessungsgrundlag muss für einen zusammenhängenden wirtschaftlichen Vorgang mindestens 5.000 € betragen.

KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG

Die Bemessungsgrenze wird einheitlich in ganz Deutschland um 112,50 € auf 3.825 € monatlich angehoben. Daraus ergeben sich Aufschläge in der Kranken- und Pflegeversicherung.

RENTEN- UND ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt nur für die alten Bundesländer um 100 € auf 5.600 € im Monat, im Osten bleibt die Grenze bei 4.800 €. Dadurch steigen die Sozialabgaben für Besserverdienende. Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird von 19,9 auf 19,6 % gesenkt. Die Ermäßigung soll Anfang 2012 wirksam werden und allen Versicherten zugutekommen.

SOZIALAUSGLEICH

Der Sozialausgleich soll verhindern, dass einkommensschwache Versicherte durch Zusatzbeiträge bei der Krankenkasse finanziell überfordert werden. Die Schätzerkreis hat festgestellt, dass die Gelder des Gesundheitsfonds ausreichen und den durchschnittlichen Zusatzbeitrag ab 1. Januar 2012 mit 0 Euro festgelegt, sodass auch für das Jahr 2012 der Sozialausgleich nicht durchzuführen ist. Im Nachteil sind Versicherte, die einen Zusatzbeitrag leisten müssen. Betroffen sind vorrangig Versicherte einer Vielzahl von Betriebskrankenkassen.

SOZIALAUSGLEICH FÜR AG

Dementsprechend entfällt auch eine zusätzliche Meldepflicht für Arbeitgeber. Nur in besonderen Fällen, z.B. wenn der Arbeitgeber Kenntnis über weitere beitragspflichtige Einnahmen bekommt, ist er verpflichtet, eine monatliche Meldung (GKV-Monatsmeldung) abzugeben.

BEZUGSGRÖSSE SOZIALVERSICHERUNG

Die Bezugsgröße nach dem SGB IV, die unter anderem als Berechnungsgrundlage für die Rentenversicherung von Selbstständigen ist, erhöht sich für das Jahr 2012 von 2.555 € auf 2.625 € monatlich. Die Bezugsgröße im Osten bleibt mit 2.240 € monatlich stabil.

KÜNSTLERSOZIALKASSE

Die Künstlersozialabgabe bleibt für das Jahr 2012 mit 3,9 % auf niedrigem Niveau konstant.

ELENA

Das bestehende Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) wurde aufgehoben. Es ist davon auszugehen, dass die ELENA-Meldungen noch vor Jahresende eingestellt und alle übermittelten Lohndaten gelöscht werden.

UMSATZSTEUER HEILBEHANDLUNGEN

Wichtige umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen von Physiotherapeuten, Masseuren und ähnlichen Heilberufen werden ab 1. Januar 2012 mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht gilt für Behandlungen, die von den Patienten selbst bestellt und bezahlt werden und keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, von Ärzten und Kliniken verschriebene Heilbehandlungen oder Heilbehandlungen im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bleiben weiter umsatzsteuerfrei.

ARBEITNEHMERPAUSCHBETRAG

Die sogenannte Werbekostenpauschale steigt bereits rückwirkend ab 2011 von 920 € auf 1.000 €. Die finanzielle Entlastung für das Jahr 2011 ist in der Lohnabrechnung Dezember 2011 erfolgt. Durch einen einmaligen Ausgleichsbetrag von 80 € ergibt sich so ein Lohnvorteil.

RENTE

Ab Mitte 2012 soll voraussichtlich die Rente von 2,3 % im Westen und 3,2 % im Osten angehoben werden. Gleichzeitig steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter für die abschlagfreie Rente schrittweise auf 67 Jahre. Die Umstellung beginnt ab 2012 mit dem Geburtsjahrgang 1947, der bis zur vollen Rente einen Monat länger arbeiten soll. Die Anhebung vollzieht sich bis 2023 in Monatsschritten, danach bis 2029 in Zwei-Monatsschritten. Abgeschlossen ist die Anpassung auf 67 Jahre dann mit dem Geburtsjahrgang 1964.

RIESTERRENTE

Zulagen wurden häufig zurückgefordert, weil von nur mittelbar Zulageberechtigten während der Kindererziehungszeiten die 60 € Mindestbeitrag nicht gezahlt worden sind. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, wonach fehlende Beiträge nachgezahlt werden können und zur Vereinfachung ab 2012 auch mittelbar Zulagenberechtigte den Sockelbeitrag von 60 € pro Jahr als Mindestbeitrag zahlen müssen. Die Anbieter von Riesterverträgen sollen den betroffenen Personenkreis, vorwiegend nicht selbst berufstätige Ehepartner von Riestersparern, bis zum 31. Juni 2012 über die Neuregelung informieren.