Archiv für das Jahr 2014

Die elektronische Bilanz wird verpflichtend, die neue Partnerschaftsgesellschaft kann gegründet werden. Und ab sofort merken wir uns statt Kontonummer und Bankleitzahl nur noch IBAN und BIC

ERSTE TÄTIGKEITSSTÄTTE

Ab dem 1.1.2014 hat ein Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte sondern eine gesetzlich definierte erste Tätigkeitsstätte pro Arbeitsverhältnis. Diese muss eine ortsfeste betriebliche Einrichtung sein, welche vom Arbeitgeber dauerhaft bestimmt wird. Fahrzeuge, Schiffe sowie das häusliche Arbeitszimmer stellen keine Tätigkeitsstätte dar. Die Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung gilt unbefristet für die gesamte Beschäftigung. Hat der Arbeitnehmer mehrere Tätigkeitsorte, muss der Arbeitgeber eine davon als erste Tätigkeitsstätte bestimmen. Ob er an dieser die meiste Zeit verbringt, sie regelmäßig aufsucht oder sich der qualitative Schwerpunkt seiner Arbeit befindet, spielt dabei keine Rolle. Der Arbeitgeber kann damit eigentlich nach Belieben die Stätte wählen. Wenn keine erste Tätigkeitsstätte bestimmt wurde, muss die quantitative Zuordnung anhand messbarer Kriterien vorgenommen werden. Die erste Tätigkeitsstätte ist dann die betriebliche Einrichtung, an welcher der Arbeitnehmer normalerweise täglich arbeitet. Maßgeblich beeinflusst diese neu definierte Tätigkeitsstätte die Absetzbarkeit der doppelten Haushaltsführung sowie Entfernungspauschale, also die steuermindernde Ausgaben der Arbeitnehmer für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

REISEKOSTENERSTATTUNG

Da ab 2014 die Kilometersätze der Reisekostenerstattung nicht mehr durch Verwaltungsanweisung festgelegt wird, sondern sich am Bundesreisekostengesetz orientiert erhöht sich für Dienstfahrten per Fahrrad, Moped oder Motorrad der Erstattungssatz auf 20 Cent je Kilometer.

VERPFLEGUNGSPAUSCHALE

Die bisherige dreistufige Staffelung für Verpflegungspauschalen wird 2014 auf eine zweistufige reduziert. Ab dem 1.1.2014 gibt es für eine Abwesenheit von über 8 Stunden eine Pauschale von 12 € und für die Abwesenheit von über 24 Stunden eine Pauschale von 24 €. Für den Anreise- und Abreisetag bei mehrtägigen Reisen gibt es immer 12 €, egal wann die Reise begann oder endete. Diese neuen Regelungen gelten auch für Reisen ins Ausland. Aufgrund der nur noch zweitägigen Staffelung wurden durch das Bundesfinanzministerium für Auslandsreisen ab 1.1.2014 neue Auslandspauschalen veröffentlicht.

SACHBEZUGSWERTE MAHLZEITEN

Ab 2014 werden unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, mit den neu festgesetzten amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt lohnsteuerlich bewertet. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2014 gewährt werden, für ein Mittag- oder Abendessen 3 € und für ein Frühstück 1,63 €.

MINDESTLOHN

Laut Koalitionsvertrag soll ein flächendeckender Mindestlohn stufenweise ab dem 1. Januar 2015 eingeführt werden. Dieser wird nach bisherigem Stand 8,50 € betragen. Ausnahmen für bestimmte Personengruppen wie ehrenamtlich Tätige, Rentner, Schüler, Praktikanten und Studenten werden aktuell diskutiert. Gültige Branchentarifverträge mit geringen Löhnen sollen bis zum Laufzeitende weitergelten. Der Mindestlohn soll zukünftig von einer Kommission jährlich neu festgelegt werden.

PORTO

Das Porto des Standardbriefs steigt 2014 von 0,58 € auf 0,60 €. Einschreiben kosten dann 2,15 € anstatt 2,05 €, Einwurfeinschreiben 1,80 € anstatt 1,60 €. Die Paketpreise werden ebenfalls leicht erhöht.

ABGABEFRIST SV-JAHRESMELDUNG

Mit dem Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz- BUK-NOG) hat der Gesetzgeber den Termin zu Abgabe der Sozialversicherungsjahresmeldung auf den 15. Februar vorverlegt. Somit sind die Jahresmeldungen für das Kalenderjahr 2013 spätestens bis zum 15. Februar 2014 zu übermitteln.

ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSKARTE

Alle von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten werden zum 31. Dezember 2013 ihre Gültigkeit verlieren – unabhängig von dem auf der Karte bescheinigten Ablaufdatum. Ab 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten mit Passbild gültige Nachweise, die zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen berechtigen. Bis Ende September gibt es eine Übergangsfrist. Mit der neuen Karte erhalten die Versicherten eine lebenslange und kassenübergreifende Versichertennummer.

KURZARBEITERGELD

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verlängert 2014 für ein weiteres Jahr die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 12 Monate.

GELANGENSBESTÄTIGUNG

Ab 2014 verlangt das Finanzamt für in das EU-Ausland exportierte umsatzsteuerfreie Ware einen Nachweis, dass sie tatsächlich im EU-Ausland angekommen ist. Diesen Nachweis kann man am sichersten mit der sogenannten Gelangensbestätigung erbringen, wenn sie nicht automatisch von den Frachtführern und Speditionen erstellt werden.

STEUERLICHE GRUNDFREIBETRAG

Der Grundfreibetrag steigt 2014 von 8.130 € auf 8.354 €. Der Eingangssteuersatz von 14 % bleibt dabei bestehen.

WINDOWS XP

Am 08.04.2014 wird Microsoft den Support zu Windows XP und Office 2003 einstellen und keine automatischen Fixes, Sicherheitsupdates oder technische Hilfe im Internet bereitstellen. Außerdem werden Teile des Small Business Server 2003 nicht mehr unterstützt.

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT

Bulgarische und rumänische Staatsbürger dürfen ab dem 1. Januar 2014 ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten.

PRIVATINSOLVENZ

Verbraucher und Unternehmensgründer können sich statt der bisherigen Frist von sechs Jahren schon nach drei Jahren von der Restschuld befreien lassen, wenn mindestens 35 % der Schulden sowie die Verfahrenskosten getilgt sind.

RIESTERRENTE

Ab 2014 kann man nun 20 statt 15 % der Altersvorsorgebeiträge (max. 2.100 €) für die zusätzliche Versicherung einsetzen.

RÜRUPRENTE

Ab 2014 kann man 78 anstatt 76 % der Beiträge (max. 20 Tsd. €) als Sonderausgabe geltend machen.

HARTZ IV

Empfänger von Leistungen nach Hartz IV bekommen monatlich 5 bis 9 € mehr. Der Regelsatz für Singles steigt von 382 auf 391 €, Partner bekommen künftig 353 €, für Kinder bis sechs Jahre erhöht sich der Satz auf 229 €, Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten 261 €, Jugendliche von 14 bis 17 bekommen 296 monatlich.

WIDERRUFSRECHT ONLINEHANDEL

Ab Monatsmitte Juni 2014 gilt EU-weit ein einheitliches Widerrufsrecht beim Internetshopping. Die Frist für einen Widerruf beträgt dann 14 Tage nach Erhalt der Ware. Dazu muss der Kunde dann den Widerruf ausdrücklich erklären und nicht wie bisher die Ware einfach nur zurückzuschicken. Den Händlern steht es dann frei, das Porto für die Retoure auf den Kunden abzuwälzen.

HEIZKOSTENVERORDNUNG

Vermieter dürfen ab 2014 nur noch geeichte Warmwasser- und Heizungszähler nutzen. Anderenfalls darf der Mieter die Verbrauchskosten pauschal um 15 % kürzen. Ab Mai 2014 muss bei Vermietung oder Hausverkauf ein neuer Energieausweis für die Immobilie vorgelegt werden. In diesem wird nach Effizienzklassen zwischen A+ bis H bewertet. Vor 1985 installierte Heizkessel müssen ausgetauscht werden. Ausgenommen sind aber Immobilienbesitzer, die mindestens seit 2002 in ihrem Haus wohnen.

EEG-UMLAGE

2014 steigt die Umlage für die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütete Stromeinspeisung von 5,277 auf 6,24 ct/kWh. Die Mehrbelastung eines durchschnittlichen 3-Personenhaushalts steigt damit auf jährlich ca. 40 € an.

GRUNDERWERBSTEUER

Ab dem 1. Januar erhöhen die Bundesländer Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer um bis zu 1,5 %.

KINDERFREIBETRAG/KINDERGELD

Nach dem aktuellsten Existenzminimumbericht wäre eine Erhöhung des Kinderfreibetrags von derzeit jährlich 4.368 auf 4.440 € im Jahr 2014 fällig. Damit eingehend müsste auch das Kindergeld vom Gesetzgeber angepasst werden.

KRAFTFAHRZEUG

Ab dem 1. Januar verschärft sich der Grenzwert für den Kohlendioxid-Ausstoß bei der Kfz-Steuer für Autos mit erstmaliger Zulassung. Die steuerfreie Menge sinkt dann auf 95 Gramm je Kilometer. Ab dem 1. Mai gilt das neue Punktesystem in Flensburg. Je nach Schwere werden ein bis drei Punkte vergeben und der Führerschein wird schon bei acht statt bisher 18 Punkten entzogen. Die Punkte verjähren zukünftig getrennt und je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Ab dem 1. Juli müssen auch private Pkw-Fahrer eine Warnweste im Fahrzeug haben.

RENTENVERSICHERUNG

Die fällige Beitragssenkung auf 18,3 % wurde von der neuen Regierung im Eilverfahren zurückgenommen, der Beitragssatz zur Rentenversicherung verbleibt damit bei 18,9 %. Die Regierung plant diesen Beitragssatz festschreiben und aus diesen Einnahmen neue Leistungen wie die verbesserte Mütterrente, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte und höhere Erwerbsminderungsrenten zu finanzieren.

ROAMING

Zum 1. Juli 2014 wird das Handy-Telefonieren im EU-Ausland günstiger. Telefonate aus dem Ausland kosten maximal 19 Cent pro Minute, ankommende Anrufe fünf Cent, eine SMS sechs Cent, ein Megabyte an Datenvolumen 20 Cent.

KÜNSTLERSOZIALKASSE

Die Künstlersozialabgabe steigt von 4,1 auf 5,2%.

DOPPELTE HAUSHALTFÜHRUNG

Für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung wird künftig die erste Tätigkeitstätte wichtig. Ab 2014 können als Unterkunftskosten im Inland die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung einer Wohnung oder Unterkunft angesetzt werden – höchstens jedoch 1.000 € pro Monat. Soweit der monatliche Höchstbetrag nicht ausgeschöpft wird, ist eine Übertragung des nicht ausgeschöpften Volumens in andere Monate im selben Kalenderjahr möglich. Die bisherige Grenze von 60 qm für eine Wohnung entfällt.

GERICHTSKOSTEN

Die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz schließt Aufwendungen für Zivilprozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ab Inkraft-treten des Gesetzes am 30.6.2013 grundsätzlich aus, es sei denn es handelt sich um Aufwendungen, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.

PARTNERSCHAFTSGESELLSCHAFT

Der Bundesrat beschloss am 5.7.2013 das Gesetz zur „Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater“. Damit wird die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Haftung für andere Schulden wie Mieten und Löhne bleibt unbeschränkt bestehen. Im Gegenzug wird ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt und die Partnerschaft wird einen Namenszusatz führen, der auch in das Partnerschaftsregister einzutragen ist. Als Beispiel einer zulässigen Abkürzung ist u. a. das Kürzel „mbB“ ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. Für eine aus Anwälten (Rechtsanwälte und Patentanwälte) bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung sind als Mindestversicherungssumme 2,5 Millionen € vorgesehen. Eine aus Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern bestehende Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung muss mit 1,0 Millionen € versichert sein. Weitere Freie Berufe mit gesetzlichem Berufsrecht können jederzeit durch eine entsprechende Regelung in ihrem Berufsrecht hinzutreten und die Part mbB für sich nutzen.

BETREUUNGSGELD

Das bereits im August 2013 eingeführte Betreuungsgeld von 100 € monatlich steigt auf 150 € und gilt dann auch für das dritte Lebensjahr.

BEZUGSGRÖßE

Die Bezugsgröße die als Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Kranken- und Rentenversicherte die Beitragssätze festgelegt erhöht sich 2014 auf 2.765 €.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt sie auf 5.950 € und auf 5.000 € in den neuen Ländern. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt sie auf 4.050 €.

E-BILANZ

Bilanzierende Unternehmen müssen für die Wirtschaftsjahre ab 2013 neben der Bilanz die Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebener Gliederung an die Finanzverwaltung elektronisch übermitteln. Zukünftig kommt auch das Anlageverzeichnis hinzu.

SEPA

Das SEPA-Verfahren mit IBAN und BIC sind ab dem 1.2.2014 für alle Geldtransfers im Euroraum verpflichtend. Unternehmen benötigen eine Gläubiger-Identifikationsnummer, die sie im Internet bei der Deutschen Bundesbank beantragen können. Die Gläubiger-Identifikationsnummer ist eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Das SEPA-Lastschriftmandat umfasst die Zustimmung des Zahlenden zum Zahlungseinzug an das Unternehmen und den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung der Zahlung. Ab dem 1.2.2014 müssen Unternehmen bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Kunden (ohne bestehende Einzugsermächtigung) die SEPA-Mandate verwenden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Die Kunden sind jedoch über die Umstellung des Zahlverfahrens unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz zu informieren.

ENERGIELABEL STAUBSAUGER

Ab September wird der Verkauf von Staubsaugern mit einer Leistung ab 1600 Watt EU-weit verboten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller die Geräte zusätzlich mit einem Label für den Stromverbrauch versehen.

REGIONALFENSTER

Regionale Hersteller von Lebensmitteln können ab 2014 mit einem sogenannten Regionalfenster auf der Verpackung informieren, woher die Zutaten kommen und wo das Produkt hergestellt wird.

ALLERGEN-KENNZEICHNUNG

Ab 13. Dezember 2014 müssen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung die Hersteller 14 Inhaltsstoffe, die besonders oft Allergien hervorrufen, auf der Zutatenliste besonders kennzeichnen.