News für das Jahr 2024

Was 2024 für Überraschungen bereit hält, möchten wir Ihnen nicht verraten. Womit Sie rechnen können, sagen wir Ihnen hier:

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag erhöht sich um 696 € auf 11.604 €. Diese Erhöhung führt grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer.

Solidaritätszuschlag
Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag rund 90 % der Steuerpflichtigen (Lohnsteuer und Einkommensteuerzahler:innen), durch die Anhebung der Freigrenzen bereits vollständig entfallen. Die Freigrenze wird ab 2024 um weitere 587 € auf 18.130 € beziehungsweise 36.260 € angehoben.

Spitzensteuersatz
Ab 2024 wird er erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 € erhoben.

Stromsteuer
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wird die Stromsteuerimmens gesenkt. Die Steuer wird auf 0,50 €/MWh bzw. 0,05 ct/kWh herabgesetzt. Für die Ermäßigung ist weiterhin ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Diese Absenkung gilt für dieJahre 2024 und 2025.

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eingeführt und ab Herbst 2024 vergeben. Die Vergabe der W-IdNr.  setzt sich aus dem Kürzel „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird die W-IdNr. durch ein 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal für Betriebsstätten, Tätigkeiten oder Betriebe (Beispiel W-IdNr.: DE123456789-00001). Damit wird jeder wirtschaftlich tätigen Person, jeder juristischen Person und jeder Personenvereinigung eine einheitliche und eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren zugewiesen. 

Arbeitnehmer-Sparzulage
Die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage werden verdoppelt, auf 40.000 € für Ledige und auf 80.000 € für zusammen veranlagte Verheiratete / Verpartnerte. Dies gilt für vermögenswirksame Leistungen in Vermögensbeteiligungen und für die wohnungswirtschaftliche Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen.

Unternehmensbeteiligung
Die steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen des Arbeitgebers wurden angepasst: Der Steuerfreibetrag steigt von 1.440 € auf 2.000 €.

Gebäudeenergiegesetz
Ab dem 1. Januar 2024 gilt die 65 %-EE-Pflicht, das bedeutet, dass möglichst jede neu eingebaute Heizung mit mind. 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird. Dies gilt jedoch zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten und für Gebäude, für die ab dem 1. Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wird.

Umstieg auf Erneuerbare Energien 
Plant ein Vermieter die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizungsanlage darf er nur einen Teil der Kosten für die neue Heizung auf die monatliche Kaltmiete umlegen: maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat.

Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag beträgt für das Jahr 2024 insgesamt 6612 € (3306 € je Elternteil). Ebenfalls gibt es einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 2928 € (1464 € je Elternteil).

Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag beträgt ab dem 1. Januar 2024 bis zu 292 € monatlich je Kind. 

Kinderkrankentage
2024/2025 werden die Kinderkrankentage (pro Kind und Elternteil) auf 15 erhöht.

Familienkassenreform
Die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten erfolgt seit dem 1. Januar 2024 durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung Elternzeit
Der Beginn und das Ende einer Elternzeit sind für gesetzlich Krankenversicherte, zusätzlich zu der normalen Unterbrechungsmeldung, seit dem 1. Januar 2024 meldepflichtig.

Mindestlohn
In den Jahren 2024 und 2025 steigt der Mindestlohn jeweils um 41 Cent. Damit einhergehend verschiebt sich die Geringfügigkeitsgrenze hinsichtlich Mini- und Midijobs. Ab 1. Januar 2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,42 € brutto in der Stunde.

Minijob
Minijobber dürfen ab 1. Januar 2024 538 € im Monat verdienen.

Bürgergeld
Seit Januar 2024 erhalten alleinstehende Erwachsene 563 € im Monat. Neben der Preis- und Lohnentwicklung wird die aktuelle Inflation stärker berücksichtigt.

Berufsbildungsgesetz
Die Höhe der monatlichen Mindestvergütung für Auszubildende wird zum 1. Januar 2024 fortgeschrieben.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die GbR kann ab 1. Januar 2024 in ein Gesellschaftsregister eingetragen werden. Die Rechtsfähigkeit wird erstmals gesetzlich normiert, was die Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr mit Gesellschaften bürgerlichen Rechts erhöht.

Beitragsbemessungsgrenze
Zum 1. Januar 2024 steigt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungsweise 5.175 € im Monat.

Spendenverfahren
Ab 1. Januar 2024 wird das Zuwendungsempfängerregister schrittweise mit Daten der gemeinnützigen Vereine und Stiftungen, der Parteien und der Wählervereinigungen, sowie der öffentlich-rechtlichen Körperschaften gefüllt und ermöglicht so eine Spendenverfahren-Digitalisierung. Registrierte Zuwendungsempfänger:innen erhalten Zugang über die amtlich vorgeschriebenen Vordrucke, beziehungsweise elektronische Spendenquittungen.

Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung
Seit Anfang des Jahres 2024 besteht die Möglichkeit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an die zuständigen Stellen zu melden. Verpflichtend ist die digitale Meldung jedoch erst ab 1. Januar 2028.

Lieferkettensorfaltspflichtgesetz
Der Schwellenwert wird von 3.000 auf 1.000 Arbeitnehmer:innen abgesenkt.


Eingliederung von Arbeitssuchenden
Die Einstellung von Arbeitssuchenden, die einer Unterstützung verlangen, z.B. aufgrund längerer Arbeitslosigkeit, einer Behinderung oder des Alters, kann mit einem Eingliederungszuschuss von bis zu 36 Monaten vergütet werden. Diese Regelung ist bis Ende 2028 verlängert.

Elektronisches Rezept (E-Rezept)
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig nur noch über das E-Rezept. Dieses kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, per App oder durch einen Papierausdruck eingelöst werden.

Trinkwassergrenzwerte
Ab 12. Januar 2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A und weitere neue Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A ist eine hormonell aktive Substanz – hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht Krebs zu erregen.

Pflegeleistungen
Wer Angehörige pflegt, hat ab dem Jahr 2024, statt eines Einmalanspruchs, jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Des Weiteren werden das Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge um jeweils 5 % erhöht.


Sonderzahlungen für Betreuer und Betreuerinnen
Selbstständige berufliche Betreuer:innen, sowie Betreuungsvereine erhalten eine Sonderzahlung. Pro geführter Betreuung wird eine monatsweise Zahlung für den Zeitraum von Anfang 2024 bis Ende 2025 vorgesehen. 

Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei
Nach neuem Beschluss dürfen Nachrichtendienste nur dann Informationen an die Polizei weitergeben, wenn wichtige Rechtsgüter bedroht sind. Hierzu zählen Leib, Leben und Freiheit einer Person, sowie die Sicherheit des Staates.

Republik Moldau und Georgien
Die Republik Moldau und Georgien werden in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen. Somit können Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet oder ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden.


Glyphosat
Glyphosat darf auch 2024 weiter in Deutschland verwendet werden, ausgenommen sind beispielsweise Wasserschutzgebiete.

Einwegpfand auf Milch & Co.
Ab 2024 gilt die Einwegpfandpflicht ebenfalls für Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen. Das Verfahren ist dasselbe wie bei anderen Verpackungen im Einwegpfandsystem.

Tethered Caps
Ab Juli 2024 sind nicht ablösbare Flaschendeckel bei allen Produkten Pflicht. Sogenannte Tethered Caps können somit besser recycelt werden und tragen zur Vermeidung der Umweltverschmutzung bei.

Auto-Blackbox
Die Blackbox wird ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Ziel soll es sein, im Falle eines Unfalles diesen durch aufgezeichnete Daten besser rekonstruieren zu können.

E-Auto Förderung
Für Käufer:innen von E-Autos gibt es seit Anfang des Jahres keine Prämie mehr. Die Förderung für den Kauf neuer E-Autos ist Mitte Dezember 2023 ausgelaufen. Jedoch haben einige Autobauer angekündigt, ihren Kunden einen entsprechenden Rabatt einzuräumen.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Ab Januar 2024 gilt in Restaurants und Gastronomiebetrieben wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Ladekabel: USB-C
Das USB-C Kabel wird Standard und gilt künftig für alle kleinen / mittelgroßen Geräte, die aufladbar und tragbar sind. Ab Dezember 2024 müssen viele verkaufte Elektrogeräte einen einheitlichen USB-C-Ladeanschluss haben.

Führerscheintausch
Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen den rosafarbenen oder grauen Führerschein bis zum 19. Januar 2024 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. 

CO2-PREIS
Seit dem 1. Januar 2024 liegt der CO2-Preis pro Tonne ausgestoßenem CO2 bei 45 €. Angesichts der sich entspannenden Energiepreise sieht die Bundesregierung darin eine vertretbare Lösung. Im kommenden Jahr 2025 soll der Preis dann auf 55 € steigen.

Soziales Entschädigungsrecht
Das soziale Entschädigungsrecht war ursprünglich für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene beider Weltkriege geschaffen. Seit dem 1. Januar 2024 spielt es bei Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten eine größere Rolle. Der Kreis der Berechtigten soll durch die Anpassung des Gesetzes erweitert werden, zum Beispiel für Opfer psychischer oder sexueller Gewalt. In diesem Zuge werden auch die Entschädigungsleistungen erhöht.

Kfz-Versicherungen
Im Jahr 2024 werden Prämien für Auto- und Motorradversicherungen weiter steigen. Es wird ein Anstieg von mindestens 10 % in der Branche erwartet. Ein Grund sind gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Wichtig für alle Versicherer, weiterhin greift das Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt einer Beitragserhöhung.

Private Krankenversicherung
2024 müssen Angestellte mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung entscheiden zu können. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, also die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung, wird auf 69.300 € (2023: 66.600 €) angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2024 auf 62.100 €.

Mammographie-Screening
Beim bundesweiten Mammographie-Screening-Programm wird die Altersgrenze ab 1. Juli 2024 auf 75 Jahre angehoben. Bisher können Frauen zwischen 50 – 69 Jahren alle zwei Jahre teilnehmen.

Betriebliche Altersvorsorge
Zum 1. Januar 2024 wird die Beitragsbemessungsgrenze der Betrieblichen Altersvorsorge in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 € auf 7.550 € ansteigen (90.600 € im Jahr). In den neuen Bundesländern erhöht sie sich von monatlich 7.100 € auf 7.450 € (89.400 € pro Jahr). Der maximale sozialabgabenfreie Anteil erhöht sich durch die Anhebung auf 302 € monatlich, der steuerfreie auf 604 € monatlich.

Erwerbsminderungsrente
Eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrente erfolgt zum 1. Juli 2024, gestaffelt nach Eintrittsjahren. Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 – Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 %. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 – Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 %.

Ausgleichsabgabe
Private, sowie öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen mind. 5 % mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Bei unbesetzten Pflichtarbeitsplätzen ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, je Beschäftigungsquote gelten unterschiedliche Sätze. Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen, müssen 2024 pro unbesetzten Arbeitsplatz monatlich eine Ausgleichsabgabe von 720 € leisten. Diese wird erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn sie für das Jahr 2024 fällig wird.

Digital Services Act (DSA)
DSA steht für den Digital Services Act, dieser gilt ab dem 17. Februar 2024 EU-weit. Ziel ist es einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, indem die Grundrechte von Nutzer:innen geschützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden. Das Melden illegaler Inhalte soll leichter werden. Werbung darf Nutzer:innen künftig nicht mehr auf Basis sensibler persönlicher Daten ausgespielt werden, u.a. politische Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit. Werbung muss als solche gekennzeichnet und klare Informationen geboten werden, wer dafür bezahlt hat. Gegenüber Minderjährigen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, u. a. durch ein vollständiges Verbot zielgerichteter Werbung. 

Digital Markets Act (DMA)
Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act) ergänzt das Wettbewerbsrecht und beschränkt die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne, wie beispielsweise Alphabet (Google), Amazon, Apple, der TikTok-Konzern ByteDance, Meta (Facebook und Instagram) und Microsoft. Die EU-Kommission stellt so einen Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen auf – so werden sie zum Beispiel im Ranking nicht mehr eigene Angebote bevorzugen dürfen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, vorinstallierte Apps auf dem Smartphone zu löschen und Software insgesamt freier wählen zu können.

Umsatzsteuer Gaspreise
Die Senkung der Umsatzsteuer auf die Belieferung mit Erdgas endet spätestens zum 31. März 2024. Danach beträgt die Umsatzsteuer wieder 19 %.

Herkunftsauszeichnung für Fleisch
Ab Februar 2024 muss nun auch bei nicht verpacktem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft ausgewiesen werden, beispielsweise in Frischetheken, aufgeschlüsselt nach Aufzucht und Schlachtung. Für verarbeitete Waren gelten Ausnahmen.

Europäische Batterieverordnung
Die Europäische Batterieverordnung gilt ab 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten. In Batterien muss von dort an ein gewisser Prozentsatz recycelter Metalle verwendet werden. In den kommenden Jahren werden weitere Zielvorgaben eingeführt, z.B. ab 2025 Vorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien. Ab 2027 soll es möglich sein Geräte-Batterien und Akkus selbst ein- und ausbauen zu können. Ebenfalls soll es auf Batterien ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und deren Sicherheitsrisiken geben.