Archiv für das Jahr 2022

Wird schon noch mit den Goldenen Zwanzigern! Jetzt noch ein-, zwei- oder dreimal boostern lassen und dann geht´s los. Was 2022 für Überraschungen bereit hält wissen wir nicht. Womit Sie rechnen können, sagen wir Ihnen hier.

MINDESTAUSBILDUNGSVERGÜTUNG

Nach dem Berufsausbildungsmodernisierungsgesetz werden für alle Berufsausbildungen, die 2022 begonnen werden, eine Mindestausbildungsvergütung (MAV) von 585 € festgesetzt. Im Jahr 2023 ist eine Erhöhung auf 620 € vorgesehen.

MINDESTLOHN

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2022 von 9,60 € auf 9,82 €, zum 1.Juli 2022 auf 10,45 €. Einige Branchenmindestlöhne steigen ebenfalls an. Laut Gesetzentwurd ist beabsichtigt, den Mindestlohn auf 12 € pro Stunde zum 1. Oktober zu erhöhen. In diesem Zusammenhang soll die Minijobgrenze von 450 € auf 520 € angehoben werden.

DÜSSELDORFER TABELLE

Der Mindestunterhalt für Trennungskinder wird 2022 erhöht und beträgt für bis sechsjährige Kinder 396 €, für Sieben- bis Elfjährige 455 € sowie Zwölfzehn- bis Achtzehnjährige 533 €.

GRUNDFREIBETRAG

Der steuerliche Grundfreibetrags steigt im Jahr 2022 von 9.744 € auf 9.984 €. Die im Corona-Steuerhilfegesetz eingeführte und ursprünglich auf die Kalenderjahre 2020 und 2021 begrenzte Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende mit einem Kind von 1.908 € auf 4.008 € wird entfristet.

SACHBEZUGSWERTE

Der Wert der Sachbezüge wurde für 2022 an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst und beträgt jetzt monatlich 270 € für die Verpflegung und 241 € für die Unterkunft. Damit ergibt sich der kalendertägliche Wert 3,57 € je Mittag- oder Abendessen sowie 1,87 € je Frühstück.

SOZIALVERSICHERUNGBEITRÄGE

Die Künstlersozialabgabe, der Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der Pflegeversicherungsbeitrag, der Rentenversicherungsbeitrag sowie der Krankenversicherungsbeitrag sowie der Zusatzbeitrag bleiben 2022 konstant. Der Faktor für den Übergangsbereich bleibt 2022 ebenfalls bei 0,7509. Der Beitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung steigt um 0,1 % auf 0,35 %. Die Insolvenzgeldumlage sinkt von 0,12 % zum 1. Januar 2022 auf 0,09 %.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung sinkt die Beitragsbemessungsgrenze (BMG) im Westen von 7.100 auf 7.050 € Brutto-Monatseinkommen, im Osten steigt sie von 6.700 auf 6.750 €. Oberhalb dieser Einkommensgrenze müssen keine Beiträge an diese Sozialversicherungen abgeführt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze konstant bei monatlich 4.687,50 €.

JAHRESARBEITSENTGELTGRENZE

Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet, legt die Höhe des Einkommens eines Arbeitnehmers fest, bis zu der er in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein muss. Verdient ein Arbeitnehmer mehr als diesen Grenzwert kann er freiwillig versichertes Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, sich aber auch privat versichern. Für Beamte und Selbständige gilt diese Regelung nicht. Sie können sich immer privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze bleibt 2022 konstant bei 64.350 € im Jahr.

BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG

Im Jahr 2022 sinkt der steuerfreie Höchstbetrag in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung von 6.816 € auf 6.768 €. Der sozialversicherungsfreie Höchstbeitrag sinkt von 3.408 € auf 3.384 €.

KINDERFREIBETRAG

Der Grundfreibetrag bleibt 2022 bei 5.460 €. Der Kindergesamtfreibetrag je Kind bleibt bei 8.388 €.

ALTERSVORSORGEAUFWENDUNGEN

Diese Sonderaufwendungen konnten für 2021 bis zu 25.787€ steuerlich abgesetzt werden. Für das Jahr 2022 beträgt der neue Höchstbetrag nur noch 25.639 €.

BELEGAUFBEWAHRUNG

Zum Jahresbeginn können Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2011 vernichtet werden, ebenso Handels- oder Geschäftsbriefe aus dem Jahr 2015.

HOMEOFFICE-PAUSCHALE

Für eine ausgeübte Tätigkeit im Homeoffice kann diese neue Homeoffice-Pauschale von maximal 600 € im Jahr (120 Arbeitstage a 5 €) steuerlich im Jahr 2020 und 2021 als Werbekosten geltend gemacht werden, wenn keine Kosten für ein separates Arbeitszimmer abgerechnet werden. Die Homeoffice-Pauschale wird dem Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000 € zugerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Die neue Regierung plant laut Koalitionsvertrag diese Pauschale auch im Jahr 2022 fortzuführen.

HARTZ IV

Der Regelsatz steigt für Alleinstehende von 446 € auf 449 € monatlich. Bei Bedarfsgemeinschaften erhöht sich der Regelsatz von 401 € auf 404 € je Person. Die Grundsicherung für Kinder und Jugendliche erhöht sich je nach Alter um zwei bis drei €.

KINDERGELD & KINDERZUSCHLAG

Das Kindergeld bleibt konstant wie im Jahr 2021. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 €, für das dritte 225 € und ab dem vierten Kind 250 € monatlich.

Der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen wird 2022 von 205 € auf 209 € erhöht. Auch die Leistung des Schulbedarfspakets wird von 154,5 € auf 165 € pro Kind und Schuljahr erhöht.

PLASTIKTÜTEN-VERBOT

Ab 2022 dürfen leichte Plastiktüten mit Wandstärken bis zu 50 Mikrometern nicht mehr in Umlauf kommen. Sehr leichte Plastiktüten von weniger als 15 Mikrometern Wandstärke  sowie Mehrwegtragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern bleiben noch erlaubt.

WAHL

Am 13. Februar 2022 findet die Wahl des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier in geheimer Abstimmung statt.

KRANKENSCHEIN

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) werden ab 1. Juli digital von den Ärzten an die Krankenkassen übermittelt. Die Patienten müssen den Krankenschein somit nicht mehr an die Krankenkasse einreichen. Der Arbeitgeber soll dann diese Arbeitsunfähigkeits-Daten elektronisch von der Krankenkasse erhalten.

E-REZEPT

Ab 2022 sollte die Nutzung des eRezepts für verschreibungspflichtige Arzneimitteln verpflichtend werden. Diese Pflicht wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Auf der entsprechenden App werden Rezepte vom Arzt erstellt, mittels QR-Code auf das Smartphone übertragen und bei der Apotheke eingelöst. Einige gesetzlichen Krankenkassen haben bereits eine eigene App „eRezept Deutschland“ eingeführt, weitere Apps sind in der Entwicklung.

WELTMEISTERSCHAFT

Die Fußball-WM 2022 findet vom 21.November bis 18. Dezember in Katar statt.

EEG-UMLAGE

Dieser Beitrag der Verbraucher zur Förderung des Ökostroms wird von auf 6,5 Cent auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.

CO2-PREIS

Der CO2-Preis pro ausgestoßene Tonne steigt von 25 € auf 30 €. Die Benzin-, Diesel- und Heizölpreise verteuern sich dadurch um ca. 1,5 Cent je Liter. Für Holzpellets, andere Holzbrennstoffe und auch Biogas muss 2022 noch kein CO2-Preis gezahlt werden.

50 € SACHBEZUG

Ab 2022 wird die Freigrenze für Sachbezüge, die den Arbeitnehmern zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden, von 44 € auf 50 € angehoben.

MEHRWERTSTEUER-SENKUNG

Die Umsatzsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsleistungen bleiben bis 31.12.2022 auf 7 % gesenkt. Ausgenommen davon ist die Abgabe von Getränken, bei der weiterhin der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt.

KURZARBEIT

Die bei Ausbruch der Pandemie 2020 eingeführten Sonderregelungen der Kurzarbeit, wie die geringeren Zugangsvoraussetzungen, Erstattung der SV-Arbeitgeberanteile, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse und höhere Leistungsätze an die Mitarbeiter bleiben bis Ende März 2022 bestehen, mit der Ausnahme, dass bei erstmaliger Beantragung von Kurzarbeit nach dem 31.03.2021 es keine Erhöhung der Leistungssätze an die Mitarbeiter gibt und die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Hälfte reduziert wird.

CORONA-SONDERPRÄMIE

Diese 2020 eingeführte steuerfreie Unterstützung an Arbeitnehmer bis zu einem einmaligen Betrag von bis zu 1.500 € nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) wird bis Ende März 2022 verlängert. Bis dahin kann der Betrag abzugsfrei an Mitarbeiter ausgezahlt oder als zusätzliche Sachleistung gewährt werden. Auch an Mini-Jobber kann dieser Bonus gewährt werden, ohne dass es dadurch zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis wird.

SPITZENSTEUERSATZ

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 2022 bei einem Jahreseinkommen von 58.597. Zur Abmilderung der kalten Progression steigen die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze im Jahr 2022 um 1,17 %.

RENTE

Ab 1. Juli 2022 wird der Rentenwert Ost weiter angeglichen. Er steigt dann von aktuell 97,9 % auf 98,6 % des Rentenwert West. Bis 2024 wird er jeweils im Juli der Folgejahre um weitere 0,7 % erhöht und somit das Westniveau erreicht ist. Im Gegenzug wird die höhere Bewertung der Ost-Gehälter ebenfalls schrittweise bis 2024 abgesenkt werden. Ab 1. Juli 2022 sollen die Renten voraussichtlich im Osten um 5,3 % und im Westen um 4,6 % steigen.

STEUERLICHER VERLUSTVORTRAG

Der steuerliche Verlustrücktrag wurde mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz für die Jahre 2020 und 2021 von 1 auf 10 Millionen € erhöht. Der Verlustrücktrag gilt für die Einkommensteuer sowie Körperschaftsteuer, für die Gewerbesteuer ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gilt wieder der alten Werte von 1 Million €.

BRIEFPORTO

Die Deutsche Post erhöht ihre Preise um 5 Cent. Der Standardbrief kostet 0,85 €, der Kompaktbrief 1 €, der Großbrief 1,60 €, der Maxibrief 2,75 € sowie die Postkarte 0,70 €.

ATOMKRAFTENDE

Die letzten drei deutschen Kernkraftwerke werden bis Jahresende 2022 abgeschaltet.

MINIJOB

Ab dem Jahr 2022 muss für Minijobber die Steuer-Identifikationsnummer an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.

KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNG

Ab dem Jahr 2022 müssen bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten zusätzlich angegeben werden, wie diese krankenversichert sind. Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Ein Kopie der Versicherungskarte ist ausreichend.

TRANSPARENZREGISTER

Im Jahr 2022 enden die Übergangsfristen für juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften, die bis zum 31.07.2021 nicht zu einer Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet waren, z.B. weil diese Angaben bereits im Handel- oder Vereinsregister hinterlegt waren. Das Transparenzregister wird zum Vollregister.

Aktiengesellschaften, SE und KGs auf Aktien müssen die Mitteilung zur Eintragung bis zum 31.03.2022, GmbHs und Genossenschaften oder Partnerschaften bis zum 30.06.2022 vornehmen und in allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen.

Für eingetragene Vereine nach § 21 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) erstellt die registerführende Stelle anhand der im Vereinsregister eingetragenen Daten eine Eintragung in das Transparenzregister, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mitteilung der Vereine bedarf.  

Nach der Ersteintragung im Transparenzregister ist eine laufende Aktualisierung notwendig, Änderungen sind dem Transparenzregister mitzuteilen.

WOHNGELD

Ab 2022 wird erstmals das Wohngeld alle 2 Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst und somit erhöht.

IMPFPFLICHT

Neben der diskutierten allgemeinen Impflicht, müssten Beschäftigte im Gesundheitswesen ab dem 15.3.2022 bis Jahresende nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft sind oder genesen sind.

ONLINE-MARKTPLÄTZE

Plattformbetreiber sind ab dem 28.5.2022 zu umfassenden Hinweisen und mehr Transparenz verpflichtet. Sie müssen Kunden darüber aufklären, warum bestimmte Produkte im Ranking oben angezeigt werden und von wem die gelisteten Angebote stammen. Bei personalisierten Preisen muss darauf hingewiesen werden. Die Echtheit von Bewertungen muss sichergestellt werden.

TELEFONWERBUNG

Anbieter von Telefonwerbung müssen ab 28.5.2022 die Einwilligung von Kunden dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren.

KAFFFEEFAHRT

Ab dem 28.5.2022 ist der Verkauf von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmittel und Finanzprodukten verboten und die Kunden müssen im Voraus über den Veranstaltungsort, die Veranstalterdaten und angebotene Produkte informiert werden.

INFLUENCER

Influencer, die gegen Bezahlung Produkte empfehlen müssen ab 2022 dies als kommerzielles Angebot kennzeichnen.

INVESTITIONSABZUGSBETRAG & REINVESTITIONSRÜCKLAGE

Wenn die 3- bzw. 4-jährige Investitionsfrist beim Investitionsabzugsbetrag nach dem Corona-Steuerhilfegesetz ausläuft, kann die Investition auch noch im Jahr 2022 erfolgen. Gleiches gilt für die am Schluss des nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022 endenden Wirtschaftsjahres noch vorhandene Reinvestitionsrücklage. Wäre sie aufzulösen, endet die Reinvestitionsfrist erst am Schluss des darauffolgenden Wirtschaftsjahres.

SANIKASTEN

Zukünftig wird der Kfz-Verbandskasten mit zwei medizinische Masken ausgestattet sein.

FAHRKARTE

Ab 2022 kann keine Papierfahrkarte mehr direkt beim Zugschaffner gekauft werden.

EINWEGFLASCHEN

Alle Getränkedosen und Einwegflaschen aus Kunststoff werden ab 2022 mit Pfand belegt.

AUTOGAS

Die Steuerbegünstigung für Kfz mit Autogas (LPG) endet Ende 2022.

E-AUTOS

Die Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge wird bis Ende 2022 verlängert. Plug-in-Modelle erhalten einen Zuschuss nur noch ab einer Reichweite von 60 Kilometern.

ARBEITSLOSMELDUNG

Ab 2022 kann man sich mit Hilfe der elektronischen Identitätsfunktion des Personalausweises auch online bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden.

ELEKTROGERÄTE

Supermärkte und Kaufhallen, die gelegentlich Elektrogeräte verkaufen und eine Verkaufsfläche von mehr als 800 m² besitzen, müssen ab 2022 Altgeräte zurücknehmen, wenn ein neues Gerät dort gekauft wird. Bei Kleingeräten muss  dafür kein neues Gerät gekauft werden.

GRUNDSTEUERREFORM

Ab dem 1.7.2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Alle Grundstücksbesitzer müssen dazu bis 31.10.2022 eine Steuererklärung zur Wertermittlung für ihre Grundstücke abgeben. Auf dieser neuen Wertermittlungsgrundlage wird die  Grundsteuer dann ab dem 1.1.2025 berechnet. Bis dahin gilt die das alte Einheitswertverfahren. Einige Bundesländer setzen die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell des Grundsteuerreformgesetz um, einige Bundesländer schaffen dazu landesrechtliche Regelungen.

OPTION KÖRPERSCHAFTSTEUER

Wenn in 2021 ein Antrag gestellt wurde, können ab 2022 Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ertragsteuerlich und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft und deren nicht persönlich haftende Gesellschafter behandelt zu werden.

UMWANDLUNG IN DRITTSTAATEN

Ab 2022 sind Umwandlungen unter Beteiligung von Gesellschaften in Drittstaaten steuerneutral möglich. Damit werden insbesondere steuerfreie Verschmelzungen, Formwechsel, Ab- oder Aufspaltungen unter Beteiligung von Drittstaatengesellschaften grenzüberschreitend möglich.

PREISSTEIGERUNG

Die Bundesbank erwartet für 2021 eine Teuerung von 3,2 %  und für 2022 sogar von 3,6 %.

SOFTWAREUPDATE

Softwarenutzer erhalten ab 2022 umfassende Gewährleistungsrechte beim Kauf digitaler Produkte wie Software, Apps oder Plattformangebote. Im Falle eines Mangels des digitalen Produkts können sie Nacherfüllung, das heißt Beseitigung des Mangels durch Updates des digitalen Produkts oder dessen erneute Bereitstellung, verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Als Gewährleistungsfrist ist eine Mindestfrist von zwei Jahren vorgesehen. Im Rahmen der Gewährleistung sind für Waren mit digitalen Elementen Updates bereitzustellen, die für die volle Nutzbarkeit erforderlich sind.

KAUFRECHT

Ab 2022 wird die Beweislastumkehr in Hinblick auf Mängel von sechs auf zwölf Monate nach Kauf verlängert. Demnach gilt innerhalb eines Jahres die Vermutung, dass ein Mangel bereits beim Kauf auftrat und der Käufer kann entsprechend Gewährleistung verlangen, wen der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist.

LAUFZEITVERTRÄGE

Für Laufzeitverträge die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt die Kündigungsfrist von einem Monat anstatt bisher drei Monate. Bei Online-Vertragsabschlüssen muss der Anbieter ab 1. Juli 2022 einen Kündigungsbutton auf seiner Homepage platzieren.