Archiv für das Jahr 2016

Das änderte sich 2016: Steuerentlastungen, höhere Renten und EU-Vorgaben

KINDERGELD und KINDERFREIBETRAG

Der Kinderfreibetrag wird auf 4.608 € jährlich angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung bleibt unverändert. Die Summe der Freibeträge beträgt damit 2016 pro Kind und Jahr 7.248 €. Das Kindergeld wird um weitere 2 € je Kind und Monat angehoben. Dann beträgt das Kindergeld für das erste und das zweite Kind monatlich jeweils 190 €, für das dritte Kind 196 € und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 221 €. Künftig muss die Steuer-ID des Kindes sowie des Elternteils, der Kindergeld erhält, angegeben werden. Der Kinderzuschlag für Geringverdiener steigt um 20 € auf 160 €.

UNTERHALT ABSETZEN

Mit Anhebung des Existenzminimums sind höhere Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung absetzbar, der Betrag steigt um 180 €. Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehepartner können bis zu einem Betrag von 13.805 € im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden.

REISEKOSTEN

Änderungen gibt es 2016 auch bei den Pauschalen und Spesen. Die Pauschalen für viele Länder werden teilweise drastisch angehoben oder gesenkt. Dies betrifft zum Beispiel die Spesensätze für Albanien, Bahrain, China, Indien, Irland, Israel, Kanada, Kenia, Liechtenstein, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Türkei (Istanbul) sowie Großbritannien und Nordirland. In vielen weiteren Ländern (wie Guinea-Bissau oder Gambia) gibt es ebenfalls Änderungen.

STEUERGRUNDFREIBETRAG

Der Freibetrag bei der Einkommenssteuer steigt um 180 Euro auf 8.652 €. Nun werden also bei Ledigen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 8.652 € im Jahr Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 17.304 €.

STEUERERKLÄRUNG

Für Nichtarbeitnehmer wie z.B. Rentner oder Vermieter wird die Einkommensgrenze für eine abzugebende Steuererklärung auf 8.652 € erhöht.

KALTE PROGRESSION

Um die kalte Progression in Form von Mehrbelastungen der Steuerzahler aufgrund von Lohnsteigerungen, höheren Steuersätzen und Preiserhöhungen einzudämmen, werden die Eckwerte des Einkommenssteuertarifs etwas verschoben: Der sogenannte Grenzsteuersatz gilt jeweils erst ab einem etwas höheren Einkommen, die Steuerzahler erfahren dadurch eine Entlastung.

SPARERFREIBETRÄGE

Freistellungsaufträge sind nach Angaben des Steuerzahlerbundes ab dem 1. Januar 2016 nur noch gültig, wenn die Steuer-Identifikationsnummer des Sparers vorliegt. Laut Verband der Lohnsteuerhilfevereine läuft die Übergangszeit, in der die bei Banken vor 2011 erteilten Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID noch weiter galten, Ende 2015 aus.

FREIBETRÄGE

Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen können Arbeitnehmer beim Finanzamt in Form eines Freibetrages geltend machen. Damit kann bereits präventiv bei der monatlichen Lohnsteuer einem zu hohen Steuerabzug entgegen gewirkt werden. Seit 2016 sind diese Freibeträge nun zwei Jahre gültig, bislang mussten sie jährlich neu beantragt werden.

VORSORGEAUFWENDUNGEN

Die Altersvorsorge wird künftig steuerlich besser berücksichtigt. Für Sonderausgaben kann nun ein höherer Höchstbetrag von 22.767 € geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wird allerdings der steuerfreie Arbeitgeberanteil von den Vorsorgeaufwendungen abgezogen.

RENTE

Der Rentenbeitrag bleibt stabil bei 18,7 Prozent. Allerdings fällt die diesjährige Rentenanpassung großzügig aus. In Ostdeutschland liegt die Rentensteigerung 2016 bei 5,95 Prozent, in Westdeutschland bei 4,25 %. „Die diesjährige Rentenanpassung ist das stärkste Plus seit 23 Jahren“, so Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Bei einer monatlichen Rente von 1.500 Euro bekommen Rentner ab dem 1. Juli 2016 im Westen über 60 € mehr pro Monat, im Osten sogar fast 90 €. Der steuerpflichtige Rentenanteil stieg 2016 von 70 auf 72 %. Somit bleiben nur noch 28 % der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt jedoch ausschließlich für im Jahr 2016 neu hinzukommende Rentnerjahrgänge, bei den Bestandsrenten ändert sich hingegen nichts.

GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Die Kassenbeiträge der Arbeitnehmer werden 2016 erhöht. Durchschnittlich steigt der Zusatzbeitrag um 0,2 Punkte auf 1,1 %. Damit wird der durchschnittliche Gesamtbeitrag auf 15,7 % angehoben.

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung stellen den Höchstbetrag dar, bis zu dem das Arbeitseinkommen sozialversicherungspflichtig ist. Diese Grenzen werden jährlich dynamisiert, also der Entwicklung der Bruttoarbeitsentgelte angepasst.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist für die Zweige der Sozialversicherung unterschiedlich. Sie steigt für die Kranken- und Pflegeversicherung 2016 auf 4.237,50 € an. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2016 in den alten Bundesländern auf 6.200 €, in den neuen Bundesländern auf 5.400 € im Monat erhöht.

HARTZ IV

Der Regelsatz für Alleinstehende steigt auf 404 €. Leben zwei Erwachsene in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft, die also als Ehepaar oder Partner in einem Haushalt leben, erhalten sie jeweils 364 € statt bisher 360 €.

KFZ-STEUER

Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2016 zugelassen wurden, sind nun für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

WOHNGELD

Haushalte mit geringem Einkommen erhalten 2016 einen höheren Mietzuschuss, der Betrag steigt auf durchschnittlich 186 €.

BAFÖG

2016 werden die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung um sieben % erhöht. Überproportional steigt zusätzlich der Wohngeldzuschlag auf 250 € (bisher 224 €). Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz um rund 9,7 % auf bis zu 735 €. Ebenfalls um sieben % erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern.

Minijob-Einkommen von 450 € monatlich werden künftig nicht mehr auf das BAföG angerechnet. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wurde um 2.300 € auf 7.500 € erhöht.

Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekommt ab 2016 für jedes Kind 130 € Zuschlag für die Betreuung.

FRAUENQUOTE

Ab 2016 müssen mehr als 100 börsennotierte Unternehmen schrittweise eine 30-prozentige Frauenquote bei der Neubesetzung von Aufsichtsratsposten umsetzen.

PALLIATIVMEDIZIN

Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird verbessert. In ländlichen Regionen soll die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ausgebaut werden. Die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenenhospize wird verbessert. Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden nun neben den Personalkosten auch Sachkosten wie z.B. Fahrten ehrenamtlicher Mitarbeiter berücksichtigt. Die Sterbebegleitung wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Kooperationsverträge der Pflegeheime mit Haus- und Fachärzten sollen verpflichtend abgeschlossen werden. Ärztinnen und Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten künftig eine zusätzliche Vergütung.

STERBEHILFE

Geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland seit 2016 strafbar. Mit der Neuregelung dürfen Vereine oder Einzelpersonen keine Sterbehilfe als Dienstleistung mehr anbieten. Wer einem unheilbar Krebskranken geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft.

STROMPREISE

Viele Netzbetreiber werden 2016 ihre Entgelte erhöhen, zudem steigt die Ökostromumlage.

PORTO

2016 steigt unter anderem das Porto für den Standardbrief (bis 20 Gramm) auf 70 Cent und für den Maxibrief (bis 1000 Gramm) von 2,40€ auf 2,60€. Ein Einschreiben innerhalb Deutschlands und ins Ausland kostet künftig 2,50€.

IBAN

Seit 2016 müssen auch Privatpersonen die internationale Kontonummer IBAN verwenden. Sie besteht aus den Buchstaben DE (für Deutschland), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der Bankleitzahl und der gewohnten Kontonummer.

ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG

Ab 2016 wird die Funktionalität der AU-Bescheinigung erweitert. Künftig wird dieser Vordruck auch nach Ablauf der Entgeltfortzahlung genutzt. In der Vergangenheit kam es zu Problemen, wenn für die weitere Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit dem Versicherten und der Arztpraxis kein neuer Auszahlschein der Krankenkasse vorlag. Dies führte mitunter zum Verlust des Krankengeldanspruchs. Diese Probleme werden durch den neuen Vordruck beseitigt. Neu ist zudem, dass in den Vordruck aufgenommen wird, wann der Patient spätestens wieder beim Arzt vorstellig werden muss, um die nahtlose Bescheinigung und Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit sicherzustellen. So sollen künftig Probleme mit dem Bezug von Krankengeld vermieden werden.