Zurück auf los: Das Finanzamt erlaubt wieder die Sofortabschreibung auf GWG, Steuerberaterkosten können wieder abgesetzt werden. Das Elenaverfahren wird eingeführt. Was sich sonst so tat, lesen Sie hier.
ERMÄSSIGTER UMSATZSTEUERSATZ
Ab 2010 reduziert sich der Umsatzsteuersatz auf 7 % für die Vermietungen von Wohn- und Schlafräumen, die zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden dienen. Dazu gehören die kurzfristigen Beherbergungen im Hotelgewerbe, aber auch die Übernachtung bis zu 6 Monaten in Pensionen oder Fremdenzimmern.
GEWERBESTEUER
Die Hinzurechnungsquote von Miet- und Pachtzinsen zur Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer wird von bisher 65 auf 50 % reduziert.
VORSTEUERVERGÜTUNGSVERFAHREN EU
Ab Januar 2010 wird das bisher bestehende Papierverfahren für im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. In den zusammenfassenden Meldungen müssen auch die Dienstleistungsumsätze angegeben werden, die in einem anderen Mitgliedsstaat steuerbar sind und dort nicht steuerbefreit sind. Die Mindestbeträge für die Antragstellung werden auf 50 € bei jährlicher und 400 € bei vierteljährlicher Anmeldung leicht erhöht. Eine Änderung von der quartalsweisen auf ein monatliches Anmeldeverfahren ist in der Gesetzgebung.
SOFORTABSCHREIBUNG GWG
Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € wird optional wieder eingeführt. Daneben besteht die zweite Option die bisherige Verfahrensweise zu nutzen, wobei Wirtschaftsgüter bis zu 150 € sofort abgeschrieben werden und die anderen Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 und 1.000 € einen Sammelpool bilden, der über 5 Jahre linear abgeschrieben wird.
ZINSSCHRANKE
Die steuerliche Anrechenbarkeit von betrieblich veranlassten Zinsaufwendungen für die Jahre 2008 und 2009 wurde von 1 Millionen auf 3 Millionen € angehoben.
ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN
Die Fristregelung zum Arbeitsplatzerhalt bei der Unternehmensnachfolge wird von 7 auf 5 Jahre gekürzt und die erforderliche Mindestlohnsumme verringert. Ab Januar 2010 sind dann unter diesen Bedinungen 85 % des Betriebsvermögens erbschaftssteuerfrei. Bei einer Unternehmensfortführung von 7 Jahren und einer höheren Mindestlohnsumme bleibt das gesamte Betriebsvermögen steuerfrei. Diese Änderung des Erbschaftsteuerrecht betrifft nur Unternehmen ab 20 Arbeitnehmern.
STEUERHINTERZIEHUNG
Bei Kontakten zu Steueroasen und wenn ein Steuerpflichtiger jährlich mehr als 500 Tausend € an positiven Überschusseinkünften aufweist, werden die Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen verlängert. Die Mitwirkungspflicht zur Sachverhaltsaufklärung kann zukünftig zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung führen. Desweiteren werden die Bargeldkontrollen an den Grenzen verschärft. Sollten z.B. Kontoauszüge von Banken aus den so genannten Steueroasen gefunden werden, kann der Zoll nun auch bei Mitführen von weniger als 10 Tausend € eine Kontrollmitteilung an die zuständigen Finanzbehörden machen.
SONDERAUSGABE STEUERBERATUNGSKOSTEN
Die Steuerberatungskosten werden rückwirkend ab 2006 wieder als Sonderausgaben absetzbar sein.
KINDERGELD
Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld auf jeweils 184 €, für das dritte Kind auf 190 €, sowie für das vierte Kind und weitere Kinder von 195 € auf 215 € monatlich. Der Freibetrag je Kind erhöht sich auf 7.008 €. Dieser wird sich aus 4.488 € Kinderfreibetrag und 2.520 € Betreuungsfreibetrag zusammensetzen.
ABSETZBARKEIT KRANKENVERSICHERUNGS- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem Jahr 2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen. Bei privat krankenversicherten Steuerpflichtigen bestimmt sich der als Sonderausgabe abzugsfähige existenznotwendige Beitrag nach dem Leistungskatalog des so genannten Basistarifs. Ausnahme bleiben private wie gesetzliche Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch/ Krankentagegeld oder Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) entfallen.
GRUNDFREIBETRAG UND EINGANGSSTEUERSATZ
Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2010 auf 8.004 €. Der Eingangssteuersatz wurde bereits rückwirkend ab 2009 auf 14 % gesenkt.
FAKTORVERFAHREN
Ab 2010 können angestellte Ehegatten anstelle der bisherigen Steuerklassenwahl III/V die Anwendung des sog. Faktorverfahrens beim Finanzamt beantragen. Dieses neue Lohnsteuerabzugsverfahren für Ehegatten ist als zusätzliche Alternative vorgesehen. Die bisherigen Steuerklassenkombinationen IV/IV oder III/V bleiben bestehen. Die Zielsetzung diese Alternative liegt darin, die hohe Abgabenlast in Fällen der Steuerklasse V zu beseitigen, die der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Die Eintragung des Faktors findet auf Antrag beim zuständigen Finanzamt statt. Voraussetzung ist die Zusammenveranlagung der Ehegatten. Eine Steuererklärung wird mit Eintragung des Faktors zwingend.
KÜNSTLERSOZIALABGABE
Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 4,4% wird ab 2010 auf 3,9% gesenkt.
INSOLVENZGELDUMLAGE
Aufgrund der Zunahme von Firmenpleiten in der Wirtschaftskrise vervierfacht die Regierung die Insolvenzgeldumlage. Danach müssen Unternehmen ab Januar 0,41 % statt bisher 0,1 % der Bruttolohnsumme als Insolvenzgeldumlage einzahlen.
ERSTATTUNGSVERFAHREN AUFWENDUNGSAUSGLEICHGESETZ
Ab Januar besteht die Möglichkeit, den Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) sowie Mutterschaftsleistungen (U2) elektronisch zu stellen. Ein Antrag in Papierform ist dann nicht mehr notwendig. Verpflichtend wird das elektronische Verfahren erst ab Januar 2011.
ALTERSTEILZEIT
Das Altersteilzeit-Modell wird nicht verlängert und läuft zum 31.12.2009 aus.
ELENA-VERFAHREN
Das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz ELENA-Verfahrensgesetz) bestimmt, wie ab 2012 Arbeitsentgelte und Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern nachzuweisen sind, wenn Sozialleistungen beantragt werden. Arbeitgeber sind deshalb bereits ab 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig elektronische Verdienst- und Beschäftigungsdaten zertifiziert an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Ab 2012 wird dann von berechtigten Behörden bei der Antragstellung von Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld auf diese Daten zurückgegriffen. Ab dem 1. Juli 2010 sind Kündigungen mit der nächsten Entgeltabrechnung zu melden, bei befristeten Arbeitsbeträgen ist bereits 3 Monate vor Beendigung eine entsprechende Meldung zu übersenden. Hier müssen neben den Verdienst- und Beschäftigungsdaten weitere Daten, z.B. Kündigungsgrund- und -frist übermittelt werden. Auf den Entgeltbescheinigungen ist dem Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass diese Daten an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt worden sind.
ABSETZBARKEIT KRANKENVERSICHERUNGS- UND PFLEGEVERSICHERUNGSBEITRÄGE
Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ab dem Jahr 2010 Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abziehen. Bei privat krankenversicherten Steuerpflichtigen bestimmt sich der als Sonderausgabe abzugsfähige existenznotwendige Beitrag nach dem Leistungskatalog des so genannten Basistarifs. Ausnahme bleiben private wie gesetzliche Beitragsanteile, die auf einen Krankengeldanspruch/ Krankentagegeld oder Sonderleistungen (z.B. Einzelzimmer im Krankenhaus) entfallen.
ELStAM
2009 wird letztmalig eine Lohnsteuerkarte in Papierform für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. Diese ist bis 2011 gültig. Ab 2011 werden dann die steuerrelevanten Daten des Arbeitnehmers nur noch auf dem vom Arbeitgeber abgerufen. Dazu wird die Datenbank ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) beim Bundeszentralamt für Steuern aufgebaut. Bei der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für 2010 ist grundsätzlich die Steueridentifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden.