Archiv für das Jahr 2009

2009 kämpft der Staat gegen alle Betrüger. Schwarzarbeitsverdächtige Branchen müssen ihre Mitarbeiter sofort anmelden, Handwerker dürfen nicht bar bezahlt werden und das Strafmaß für Steuerbetrug angehoben. Die Beitragssätze aller Krankenkassen werden gleichgeschaltet und vieles mehr.

PENDLERPAUSCHALE

Die Kosten für die Fahrt zwischen Arbeitsstätte und Wohnung müssen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes und Bundesverfassungsgerichts weiterhin von der Steuer abgesetzt werden können. Die Neuregelung der Pendlerpauschale, nach der seit dem 1. Januar 2007 nur noch die Kosten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können, ist nach Ansicht der Richter verfassungswidrig. Mit Rückerstattungen können Pendler ab sofort rechnen, sofern sie Ihre Kosten in 2007 geltend gemacht haben.

ERBSCHAFTSSTEUER BEI IMMOBILIEN

Steuerfrei bleibt die Vererbung einer selbst genutzten Wohnimmobilie für den verbliebenen Ehepartner, wenn die Immobilie für mindestens 10 Jahre nach dem Erbfall weiterhin für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Beträgt die Wohnfläche unter 200 m², können sogar die Kinder des Verstorbenen von der Steuerfreiheit profitieren. Bei vermieteten Immobilien werden 90% des Verkehrswertes besteuert, vorher betrug die Besteuerung 65%.

ERBSCHAFTSSTEUER FÜR UNTERNEHMEN

Für Unternehmensübertragungen stehen künftig zwei Optionen zur Verfügung. Diese können in Abhängigkeit von Behaltensfrist, Lohnsummenregelung und Höchstgrenzen des Verwaltungsvermögens eingesetzt werden. Die erste Möglichkeit führt zur kompletten Befreiung, wenn das Unternehmen 10 Jahre weitergeführt wird. Die bisherige Lohnsumme muss über diesen Zeitraum beibehalten werden und es dürfen nur 10% des Privatvermögens dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Die zweite Option ist die 15%-ige Besteuerung, wenn der Betrieb 7 Jahre weitergeführt wird und die Lohnsumme jährlich nicht unter ca. 92,85% der Ausgangslohnsumme sinkt. Das Verwaltungsvermögen darf hier maximal 50% betragen. Eine Betrachtung des Lohnsumme findet, im Gegensatz zur ersten Möglichkeit, erst nach Ende des 7-Jahres-Zeitraums statt, daher können die Lohnsummen jährlich um den Wert von 92,85% schwanken.

PRIVATE ABGELTUNGSTEUER

Die neue Kapitalertragsteuer hat ab dem 1. Januar 2009 abgeltenden Charakter: Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden zukünftig mit 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert und nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken geleistet und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Abgeltungsteuer wird nicht erhoben, wenn der Sparer-Pauschbetrag (Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag werden darin zusammengefasst) von 801€ für Ledige bzw. 1.602€ für Verheiratete unterschritten oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt wird. Zwar entfällt die bisherige Behaltefrist für Wertpapiere von einem Jahr, jedoch gilt Bestandsschutz für Wertpapiere, die vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Für Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen besteht die Möglichkeit, die Besteuerung nach dem allgemeinen Steuertarif zu beantragen. Das Finanzamt führt eine sog. „Günstigerprüfung“ durch und erstattet gegebenenfalls die zuviel gezahlte Steuer. Nachteile der Abgeltungsteuer sind der Wegfall der Verrechnungsmöglichkeit von Kapitalverlusten mit anderen Einkunftsarten und der steuerliche Abzug von Werbekosten im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften über den Sparer-Pauschbetrag hinaus. Weiterhin wird das Halbeinkünfteverfahren gestrichen, und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen bleiben generell unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Die Abgeltungsteuer gilt nicht für steuerschädliche Rückfinanzierungen (Back-to-Back Finanzierungen), Zinsen aus privaten Darlehen, Erträge aus einer mindestens 10%-igen Beteiligung an Kapitalgesellschaften und Veräußerungsgewinnen aus Immobilien (hier gilt die 10-jährige Spekulationsfrist).

STEUERHINTERZIEHUNG

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil neue Strafmaßstäbe für Steuerbetrug festgelegt. Ab einem Schaden von 50 Tausend € soll die Freiheitsstrafe zur Regel werden. Bei Beträgen ab 100 Tausend € müssen laut BGH Freiheitsstrafen verhängt werden, die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Ab 1 Million € darf die Freiheitsstrafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

KFZ-STEUER

Für alle Neuwagenkäufe im Zeitraum vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 wird für ein Jahr die Kfz-Steuer ausgesetzt. Bei Einhaltung der Euro-5- und Euro-6-Norm wird sie bis zu zwei Jahren ausgesetzt, endet aber spätestens zum 31. Dezember 2010.

KÜNSTLERSOZIALABGABE

Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 4,9% wird ab 2009 auf 4,4% gesenkt.

ABSCHREIBUNG

Voraussichtlich wird die degressive Abschreibung in Höhe der 2,5-fachen linearen Abschreibung befristet wiedereingeführt. Die Möglichkeiten der Sonderabschreibung für kleine und mittlere Unternehmen werden durch die Erhöhung der Betriebsvermögens- bzw. Gewinngrenzen auf 335 Tausend bzw. 200 Tausend € erweitert. Diese konjunkturfördernden Maßnahmen gelten befristet für 2009 und 2010.

HANDWERKERLEISTUNGEN

Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können ab dem 1. Januar 2009 nunmehr 20% von 6.000 € der Arbeitskosten von Handwerkern abgesetzt werden, das entspricht maximal 1.200 € pro Jahr Steuererleichetrung. Die Rechnung sollte die Material- und Arbeitsleistungen immer getrennt ausweisen und die Zahlung muss immer unbar erfolgen.

STEUER-IDENTIFIKATIONSNUMMER

2009 wird letztmalig eine Lohnsteuerkarte in Papierform für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. Ab 2011 werden dann die steuerrelevanten Daten des Arbeitnehmers nur noch auf dem elektronischen Weg verarbeitet.

KINDERGELD

Für die ersten beiden Kinder steigt das Kindergeld auf jeweils 164 €, für das dritte Kind auf 170 €, sowie für das vierte Kind und weitere Kinder von 179 € auf 195 € monatlich. Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.864 €.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. Januar 2009 von 3,3% auf 2,8% gesenkt. Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze. In Ostdeutschland liegt sie bei monatlich 4.550 € bzw. 54.600 € jährlich. In Westdeutschland und Westberlin liegt sie bei monatlich 5.400 € bzw. 64.800 € im Jahr.

BEITRAGSSÄTZE KRANKENVERSICHERUNG

Durch die Gesundheitsreform werden alle Krankenkassen den einheitlichen Beitragssatz von 15,5% einführen. Falls dieser Betrag nicht ausreichend ist, besteht für sie die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, der max. 1% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen darf. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab dem nächsten Jahr monatlich 3.675 € bzw. jährlich 44.100 €. Selbstständige zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von 14,9%, verlieren aber ab 2009 Ihren Anspruch auf Krankengeld. Eine Zusatzversicherung ist hier ratsam.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird ab dem 01. Januar 2009 von 3,3 % auf 2,8 % gesenkt. Dafür steigt die Beitragsbemessungsgrenze. In Ostdeutschland liegt sie bei monatlich 4.550 € bzw. 54.600 € jährlich. In Westdeutschland und Westberlin liegt sie bei monatlich 5.400 € bzw. 64.800 € im Jahr.

BERUFSGENOSSENSCHAFT

Die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung anfallenden Betriebsprüfungsaufgaben werden an die Rentenversicherung übertragen. Die Meldepflichten des Arbeitgebers werden erheblich erweitert. Die bisherige Jahresmeldung der Bruttolohnsumme reicht nicht mehr aus, der Arbeitgeber muss ab 2009 für jeden einzelnen Arbeitnehmer monatlich Informationen zum beitragspflichtigen Entgelt sowie die geleisteten Arbeitstunden elektronisch übermitteln. Ebenso sind die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen monatlich abzuführen.

SOFORTMELDUNG SCHWARZARBEIT

Um die Schwarzarbeit in bestimmten Branchen zu bekämpfen, ist ab 2009 die Sofortmeldung für neue Arbeitnehmer (auch Aushilfen) notwendig. Diese Branchen sind das Bau-, Gaststätten- und Beherbergungs-, Personenbeförderung-, Speditions-, Transport-, Logistik-, Schausteller-, Gebäudereinigungsgewerbe. Ebenso Unternehmen der Forst- und Fleischwirtschaft sowie Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Ausstellungen und Messen beteiligen. Für die Beschäftigten dieser Branchen ist vor der Arbeitsaufnahme die Sozialversicherungsanmeldung notwendig.