Können Sie sicher erinnern? Wir auch nicht. Deshalb haben wir es aufgeschrieben.
Das Steueränderungsgesetz 2007 sieht Einschnitte für Pendler, Kleinsparer sowie Familien mit älteren Kindern und die Reichensteuer für Gutverdiener vor.
- ARBEITSZIMMER: Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sollen nur noch dann vom Finanzamt berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
- PENDLERPAUSCHALE: Künftig sollen Pendler Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst vom 21. Kilometer an steuerlich geltend machen können. Dazu soll das sog. Werkstorprinzip eingeführt werden, nach dem Aufwendungen für den Weg zur Arbeit zum Privatbereich gehören und so nicht beim Fiskus abgesetzt werden können. Um Härten zu vermeiden, sollen Fernpendler vom 21. Kilometer an 30 Cent wie Werbungskosten absetzen können. Durch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € sei jede Entfernung zur Arbeit bis 13,9 Kilometer weiter abgedeckt. Betroffen seien nur Fernpendler.
- KINDERGELD: Die Altersgrenze für die Zahlung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird von 27 auf 25 Jahre gesenkt. Geplant ist eine Übergangsregelung: Für Kinder vom Geburtsjahrgang 1983 an wird nur noch 25 Jahre lang gezahlt, für Kinder des Jahrgangs 1982 bis zum 26. Geburtstag.
- SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag soll für Ledige auf 750 €/Jahr und für Verheiratete auf 1.500 €/ Jahr in etwa halbiert werden. Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen dann der Einkommensteuer unterworfen werden. So wäre eine Spareinlage von 30 Tsd. € bei einem Zinssatz von 2,5 % pro Jahr an der Grenze zur Steuerzahlung, bei höheren Zinsen sinkt die Grenze.
- REICHENSTEUER: Für Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 Tsd. € (Verheiratete 500 Tsd. €) soll sich der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 % erhöhen. Wegen verfassungsrechtlicher Risiken werden 2007 alle Gewinneinkünfte ausgenommen. 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform alle Spitzenverdiener einbezogen werden.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie dem Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen zugestimmt.
- KINDERBETREUUNGSKOSTEN: Alleinerziehende und Doppelverdiener-Paare können rückwirkend zum 1. Januar 2006 erwerbsbedingte Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren zu zwei Dritteln steuerlich absetzen, Höchstgrenze jährlich sind max. 4 Tsd. € pro Kind. Einverdiener-Ehen können nur die Kosten für Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr geltend machen.
- HANDWERKER- UND PFLEGELEISTUNGEN: Bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen können Privathaushalte seit dem 1. Januar 20% der Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen, maximal 600 € pro Jahr, absetzen. Entsprechendes gilt für Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, allerdings mit einem Höchstsatz von 1.200 €. Die Abzugsbeträge können nebeneinander, jedoch nicht für dieselbe Leistung, in Anspruch genommen werden.
- DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG: Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird von 20 % auf 30 % und maximal das dreifache der linearen AfA angehoben. Die Regelung ist befristet auf die Jahre 2006 und 2007.
- UMSATZSTEUER: Zum 1. Januar 2007 wird die Umsatzgrenze bei der Besteuerung nach den tatsächlichen Einnahmen (Ist-Versteuerung) in den alten Ländern von 125.000 € auf 250.000 € angehoben. In den neuen Ländern wird die Umsatzgrenze von 500.000 € bis zum Ende des Jahres 2009 fortgeführt.
- 1%-REGELUNG: Die 1%-Regelung für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw wird – rückwirkend zum 1. Januar 2006 – auf eine mindestens 50%-ige betriebliche Nutzung des Fahrzeuges beschränkt.
Die Regierung hat das Haushaltsbegleitgesetz 2006 beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
- Der allgemeine Umsatzsteuersatz soll ab 1. Januar 2007 auf 19% steigen (ebenso die Versicherungssteuer).
- Der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte (Mini-Job) im gewerblichen Bereich soll zum 01.01.2007 von 25% auf 30% erhöht werden (15% für Rentenversicherung, 13% für Krankenversicherung sowie 2% für Steuern).
- Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll zum 01.01.2007 um 2 Prozentpunkte auf 4,5% gesenkt werden (Finanzierung durch Umsatzsteuererhöhung).
GmbH-Geschäftsführer sind nicht versicherungspflichtig!
Bisher sozialversicherungsrechtlich befreite Gesellschafter-Geschäftsführer sollten nach Urteil des Bundessozialgerichts in die Rentenkassen nachzahlen. Das Bundessozialgericht hielt GmbH-Geschäftsführer für versicherungspflichtig. Sie entschieden im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers, dass dieser scheinselbständig und damit auch rückwirkend in die Sozialversicherungspflicht eingeordnet wird. Viele der Gesellschafter-Geschäftsführer, die bisher keine Rentenbeiträge einzahlen, mussten demnach ab sofort zahlen, und das sogar rückwirkend. Rechnet man den Mindestbetrag hoch, wären das für fünf Jahre (Verjährungsfrist) rund 30 Tsd. € (Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2005, B12 KR 18/04 R). Laut Bund Rentenversicherung wird die Rentenversicherungspflicht nicht umgesetzt. Der Bund Rentenverssicherung hat sich zum Rentenversicherungsproblem der beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer geäußert und in einer Stellungnahme klargestellt, dass das Urteil über den Einzelfall hinaus nicht angewendet wird. Allerdings soll in einer gesetzlichen Regelung eine Klarstellung erfolgen.
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Seit dem 1. Februar 2006 haben Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu versichern. Bedingung ist, dass sie vor ihrer Selbständigkeit mindestens 1 Jahr in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben (als Arbeitnehmer oder im Rahmen einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb von zwei Jahren). Auch wenn früher Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurde, kann bis Ende dieses Jahres ein Antrag für die freiwillige Weiterversicherung gestellt werden. Der Beitrag beläuft sich auf monatlich ca. 40 €.