Fragen zu Ihren Steuern

Wozu die verschiedenen Steuernummern? Bin ich umsatzsteuerpflichtig? Was bedeutete §13b UStG auf meiner Rechnung?

Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer, Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuer ist der umgangssprachliche Oberbegriff für Vorsteuer und Umsatzsteuer. Auf Rechnungen und Quittungen wird sie meist als MwSt. abgekürzt. Die Vorsteuer ist die Steuer, die Sie beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen bezahlen. Wenn sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, erhalten sie diese mit der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück. Die Umsatzsteuer ist die Steuer, die sie auf Ihren Rechnungen ausweisen und vereinnahmen. Diese wird an das Finanzamt abgeführt.

Wofür sind die verschiedenen Steuer- sowie Identifikationsnummern?

Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) ersetzt Ihre herkömmliche Steuernummer für den Bereich Ihrer persönlichen Einkommens- und Lohnsteuer. Diese 11-stellige Nummer bleibt ein Leben lang gültig. Daneben besitzen Sie eine Steuernummer für alle weiteren Steuerarten, z.B. die Umsatzsteuer. Diese Steuernummer ist abhängig von Ihrem Wohnsitz und der Rechtsform und kann sich daher ändern. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr. oder VAT-IN) dagegen dient innerhalb der Europäischen Union zur Abwicklung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs für Umsatzsteuerzwecke. Sie wird daher von jedem Unternehmer benötigt, der innerhalb des Gebiets der Europäischen Union am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnimmt

Bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Als Selbständiger müssen Sie davon ausgehen, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind, wenn für Sie keiner der Ausnahmetatbestände des UStG zutrifft, insbesondere die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder die Steuerbefreiungen für bestimmte Lieferungen und Leistungen (§ 4 UStG).

Wie oft muss ich Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen?

Das Meldeintervall hängt hauptsächlich vom Umsatz ab. Bei geringen Umsätzen wird die Umsatzsteuer quartalsweise gemeldet oder einmalig durch eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Im Jahr der Unternehmensgründung müssen Sie meistens eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen.

Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt nur noch online über das ELSTER-Verfahren. Sie benötigen dazu ein Softwarezertifikat oder einen Sicherheitsstick von ELSTER Online für die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Signatur. Sofern Ihnen solche Datenverarbeitungs- und Datenübertragungssysteme nicht zur Verfügung stehen, können Sie Dritte damit beauftragen (gem. § 1 Abs. 1 der SteuerDÜV).

Wie werden Einnahmen und Ausgaben, die unter §13b UStG fallen (z.B. Google, Amazon, Ebay), in Rechnung gestellt und buchhalterisch erfasst?

Derartige Ein- und Ausgaben von sonstigen Leistungen innerhalb des EU-Landes haben den Leistungsort in Deutschland und sind nach §13b UStG in dem Land zu versteuern, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Damit verlagert sich die Steuerschuld – die Versteuerung erfolgt in dem entsprechenden EU-Land. Die Abrechnung erfolgt dann ohne Umsatzsteuer, es sind aber besondere Rechnungshinweise zu beachten. Zum einem müssen die Umsatzsteueridentifikationsnummern des Leistenden und des Leistungsempfängers vermerkt sein. Zum anderem muss ein Hinweis auf die Umkehr der Steuerschuld vorhanden sein (z.B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ /„Reverse-Charge-Verfahren”). Diese Ein- und Ausgaben werden in der Umsatzsteuervoranmeldung gesondert erfasst, woraufhin die Umsatzsteuer in Deutschland fällig, aber auch im selben Augenblick die Vorsteuer wieder geltend gemacht wird.

Steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und innergemeinschaftliche sonstige Leistungen müssen dem Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis (BZSt) durch die Abgabe der zusammenfassenden Meldung (ZM), auf elektronischem Wege zum 25.Tag nach Ablauf jedes Meldezeitraumes übermittelt werden.

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater behalten?

Ja, wir arbeiten gerne und unkompliziert mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin zusammen. Alternativ können wir unseren Kooperationspartner TAXGUARD empfehlen. Für die Jahresabschlusserstellung übergeben wir die Buchhaltungsdaten im benötigten Format zeitnah und stehen für weitere Abstimmungen zur Verfügung.

Wann muss ich meine Steuererklärungen abgeben?

Steuerklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie zur Veranlagung nach dem Außensteuergesetz für das Vorjahr müssen Sie bis zum 31. Juli beim Finanzamt abgegeben. Eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des Folgejahres erhalten Sie, wenn Sie Ihre Steuererklärung durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG erstellen lassen. Eine weitere Möglichkeit der Verlängerung besteht in einem formlosen Antrag an Ihr Finanzamt, in dem die Verhinderungsgründe dargelegt werden. Davon unabhängig kann das Finanzamt Steuererklärungen vorab einzufordern, wenn sie in der Vergangenheit verspätet abgegeben wurden oder hohe Abschlagszahlungen entstanden sind.

Welche Unterlagen und Informationen benötige ich für meine Steuererklärung?

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung und der Gewinnermittlung bzw. Jahresabschluss sind die Grundlage, um das zu besteuernde Einkommen aus Ihrer Selbständigkeit oder Kapitaleinkünften zu errechnen. Für weitere Einkunftsarten und die Anrechnung von Aufwendungen und Belastungen hilft das akribische Sammeln aller im Jahr anfallenden privaten Kostenbelege, Bescheinigungen und Beitragsrechnungen. Gerne stellen wir Ihnen zur Unterstützung eine Checkliste bereit.

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