Archiv für das Jahr 2011

Die Regierung erfindet die Luftverkehrssteuer. Die alte Lohnsteuerkarte von 2010 bleibt weiter gültig bis ElStam eingeführt wird. Der neue Tätigkeitsschlüssel wird eingeführt. Und auch sonst wird es nie langweilig.

ELTERNGELD

Das Elterngeld sinkt von 67 auf 65 Prozent des vorherigen Gehalts. Der Mindestbetrag von 300 und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben bestehen.

KÜNSTLERSOZIALABGABE

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt im Jahr 2011 stabil bei 3,9 Prozent.

ARBEITNEHMER-PAUSCHBETRAG

Das Finanzamt erkennt künftig 1.000 Euro statt bisher 920 Euro ohne die Einreichung von Einzelbelegen als Werbungskosten an.

STEUERERKLÄRUNG

Künftig soll eine Halbierung des Arbeitsanfalls für denjenigen eintreten, der sich dafür entscheidet, die Steuererklärung alle 2 Jahre abzugeben. Das wird durch eine Fristverlängerung erreicht, trotzdem ist eine eigene Erklärung für jedes Jahr nötig.

KINDERGELD

Der Kinderfreibetrag von 7.008 € beziehungsweise das Kindergeld von 184 € bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsausbildung wird zukünftig unabhängig vom Einkommen der Kinder gewährt werden. Die Nachweispflicht entfällt.

KINDERBETREUUNGSKOSTEN

Abgeschafft werden die umfangreichen Dokumentationspflichten bei den Kinderbetreuungskosten. Es muss damit nicht mehr angegeben zu werden, ob diese Kosten beruflich oder privat veranlasst waren.

FREISTELLUNGSAUFTRAG

Auf neuen Freistellungsaufträgen bei der Bank muss die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden. Zinsen oder Dividenden werden voll besteuert, wenn diese Angabe nicht erfolgt.

GLEICHGESCHLECHTLICHE LEBENSPARTNER

Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes sowie des Grunderwerbsteuergesetzes berücksichtigen zukünftig die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten. Bei der Erbschaftsteuer greift damit die niedrigste Steuerklasse mit einem Steuersatz von 7 bis 30 %, davor galten Steuersätze von 30 bis 50 %.

GRUNDERWERBSTEUER

In einigen Bundesländern steigt die Grunderwerbsteuer. In Brandenburg steigt diese von 3,5 auf 5%. In Berlin bleibt diese bei 4,5 %. Weitere Erhöhungen gibt es in Bremen, Niedersachsen sowie im Saarland.

LUFTVERKEHRSSTEUER

Auf Flugtickets wird eine neue Steuer erhoben. Die Steuer beträgt pro Passagier 8 € für Kurzstreckenflüge bis 2.500 km, 25 € für mittlere Strecken bis 6.000 km sowie 45 € für Langstreckenflüge.

ALTERSVORSORGE: Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge steigt weiter. Es sollen damit bis zu 14.000 Euro bei Einzelpersonen und 28.800 bei Ehepaaren abgesetzt werden können.

ÖKOSTROMUMLAGE

Die Umlage für erneuerbare Energien 2011 soll auf rund 3,5 Cent pro Kilowatt-Stunde steigen. Für Gewerbekunden steigen damit die Kosten um durchschnittlich 11 %, für Privathaushalte um durchschnittlich 10 %.

LKW-MAUT

Die Lkw-Maut soll von den Autobahnen nun auch auf mehrspurige Bundesstrassen ausgeweitet werden, ein Verteuerung der Transportkosten ist damit gewiss.

ARBEITSZIMMER

Kosten für ein Arbeitszimmer bis zu einer Höhe von 1.250 € können abgesetzt werden, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Nutzt ein Steuerzahler abwechselnd den ÖPNV und sein Auto, soll nur noch eine Jahresrechnung notwendig sein, die umfangreichen Aufzeichnungspflichten entfallen.

ELEKTRONISCHE BILANZ

Ab 2011 sollte für Unternehmen die elektronische Abgabepflicht für Bilanz sowie die elektronische Gewinn- und Verlustrechnung eingeführt werden. Da die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in den Unternehmen meist noch nicht umfassend vorhanden sind, wird diese Pflicht um auf 2012 verschoben. Diese Regelung betrifft jedoch nicht die elektronische Veröffentlichung im Bundesregister.

ABGABEBEFREIUNG STEUERERKLÄRUNG

In Freibetragsfällen für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer bei Arbeitslöhnen unterhalb der Steuerbelastungsgrenze wird von der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung auch schon für 2009, abgesehen.

UMSATZSTEUER

Zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Umsatzsteuer auf Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen, und sonstigen Abfallstoffen sowie Anlagegold und Leistungen von Gebäudereinigern erweitert.

VORSTEUERABZUG

Für gemischt genutzte Grundstücke wird der Vorsteuerabzug neu geregelt. Dann wird die Steuer für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie nicht auf die Verwendung des Grundstücks für Zwecke des Unternehmens entfällt. Die Übergangsregelung für die Neuregelung des Vorsteuerabzugs wurde auf Bauanträge, die vor dem 1. Januar 2011 gestellt werden, ausgeweitet.

JAHRESERKLÄRUNG

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2011 ist elektronisch (nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz) zu übermitteln.

FREIWILLIGE ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Nach dem Beschäftigungschancengesetz ändern sich für Selbständige die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab dem 1. Januar 2011 auf das Doppelte, ab 2012 wird dieser Beitrag dann noch einmal verdoppelt. Für Existenzgründer im ersten Jahr soll eine Sonderregelung diesen Beitrag halbieren. Zudem können sich Selbständige künftig nur noch zwei Mal arbeitslos melden, danach werden sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung aufgenommen. Bereits Versicherte erhalten bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht, das bis zum 31. März 2011 rückwirkend ausgesprochen werden kann. Ab 2011 Versicherte können nach 5 Jahren und dann jeweils mit einer dreimonatigen Frist das Versicherungsverhältnis kündigen. Die Versicherung endet ebenfalls, wenn der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand ist.

ERSTATTUNGSZINSEN

Zinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zahlt sind steuerpflichtige Erstattungszinsen. Nachzahlungszinsen können dagegen weiterhin nicht geltend gemacht werden.

VERANLAGUNGSTARIF EHELEUTE

Die Varianten für Eheleute werden von 7 auf 4 Wahlmöglichkeiten bei der Veranlagung reduziert.

AUSKUNFT FINANZAMT

Für eine verbindliche Auskunft des Finanzamts fällt nur noch dann eine Gebühr an, wenn der Gegenstandswert mindestens 10.000 € (Bagatellgrenze) beträgt.

STEUERFREIE STIPENDIEN

Nach den unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet Stipendien werden zukünftig auch mittelbare Zahlungen, z.B. aus EU-Förderprogrammen, steuerfrei.

E-RECHNUNG

Die aktuell hohen Anforderungen an die elektronische Rechnungslegung bei der Umsatzsteuer sollen reduziert werden.

HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNG

Öffentlich geförderte Haushalts- und Handwerkerleistungen können nicht mehr bei der Steuer geltend gemacht werden, somit soll eine Doppelförderung ausgeschlossen werden.

LOHNSTEUERKARTE

Als Übergangsregelung bleiben die Lohnsteuerkarten von 2010 auch für 2011 gültig. Danach müssen die Arbeitnehmerdaten der Lohnsteuerkarte vom Bundezentralamt für Steuern elektronisch beschafft werden. Für eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind ab 2011 die Finanzämter zuständig.

BEITRAGSSATZ KRANKENKASSE

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wird von 14,9 Prozent wieder auf 15,5 Prozent angehoben. Der Beitragssatz der Arbeitgeber wird am 1. Januar 2011 von jetzt 7,0 auf 7,3 Prozent angehoben und dauerhaft festgeschrieben.

ERSTATTUNGSANTRÄGE

Sämtliche Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschutz können ab 2011 nur noch elektronisch übermittelt werden.

BETRIEBSSTÄTTE

Anträge und Änderungen von Betriebsdaten müssen 2011 elektronisch an den Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur gemeldet werden.

ELENA

Trotz Pressemeldungen über die Aussetzung des Verfahrens bis 2014, müssen weiterhin diese elektronischen Meldungen durchgeführt werden. Eine Nichtmeldung gilt somit als Ordnungswidrigkeit.

SV-BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN

In den alten Bundesländern bleibt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung stabil bei monatlich 5.500 € bzw. jährlich 66.000 €. In Ostdeutschland steigt die Grenze im Monat auf 4.800 bzw. jährlich 57.600 €. Die Grenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird für 2011 von 45.000 auf 44.550 € geringfügig niedriger liegen. Entsprechend sinkt die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 3.712,50 €.

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Der Beitragssatz steigt ab 2011 von 2,8 auf 3,0 Prozent.

INSOLVENZGELDUMLAGE

Diese Arbeitgeberabgabe soll für 2011 auf von 0,41 auf 0,0 % festgesetzt werden. Damit sind keine Umlagebeiträge zur Insolvenzgeldversicherung zu entrichten.

KURZARBEITERGELD

Die ursprünglich bis zum 31.12.2010 befristeten Sonderregelungen in Bezug auf Erstattungen und dem Antragsverfahren zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 31.3.2012 verlängert. Ebenfalls verlängert wurden weiterhin einige beschäftigungspolitische Maßnahmen wie den Eingliederungsgutscheine für Ältere sowie die Fortführung für Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer, in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag einzugehen. Auch wurden Regelungen für ältere Arbeitnehmer im Bereich der Entgeltsicherung, dem Eingliederungszuschuss sowie der Weiterbildung verlängert.

ALG I/II

Empfänger von Sozialhilfe erhalten einen um 5 € auf 364 € erhöhten monatlichen Betrag. Andere Sozialleistungen sollen trotzdem entfallen, z.B. das Elterngeld, Beitragszahlungen zur Rentenversicherung, Heizkostenzuschüsse und mehr. Die Zuschläge beim Übergang von ALG I zu ALG II fallen weg.

UNFALLVERSICHERUNG

Durch die Unfallversicherer wurde die neue DGUV Vorschrift 2 mit Wirkung zum 01.01.2011 beschlossen. Damit werden die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung auf der Grundlage detaillierter Kataloge ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen vom Betrieb ableiten. Ausgangspunkt sind stets die individuell im jeweiligen Betrieb vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Die Angemessenheit der Maßnahmen und die Eigenverantwortung der Unternehmen wurden damit verbessert.

TÄTIGKEITSSCHLÜSSEL

Der 30 Jahre nahezu unveränderte Tätigkeitsschlüssel, mit den Beschäftigteninformationen an die Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit übermittelt werden, ändert sich 2011. Der neue 9- statt 5-stellige Schlüssel übermittelt zusätzliche Informationen über Arbeitnehmerüberlassung, Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Information, ob eine Teil- oder Vollzeitstelle vorliegt. Die Schulbildung und die berufliche Ausbildung werden zukünftig getrennt verschlüsselt.

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung wird ab 2011 erleichtert. Nun kann bereits nach einem Jahr gewechselt werden, wenn in dieser Zeit die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.125 € überschritten wird.

MINIJOBS

Minijobber werden ab 2011 zur Anzeige weiterer Beschäftigungen verpflichtet. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig nicht mehr als 400,- € monatlich verdienen, muss er den Arbeitgeber über Vorbeschäftigungen oder weitere Beschäftigungen bei anderen Unternehmen informieren, damit der Arbeitgeber die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen kann. Verweigert der Mitarbeiter diese Angaben oder macht falsche Angaben, begeht er eine Ordnungswidrigkeit. Nimmt der Arbeitgeber eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor, drohen Nachforderungen von Beiträgen. Aus diesem Grund wird zum 01. Januar 2011 mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze“ die Beitragsverfahrensordnung geändert. Darin wird der Arbeitgeber verpflichtet, für jeden Minijobber eine Erklärung über weitere Beschäftigungen im Kalenderjahr zu den Personalunterlagen zu nehmen hat.