Archiv für das Jahr 2008

Früher war alles besser: Die neue Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) wird als Antwort auf die englische Limited ab diesem Jahr möglich. Die degressive Abschreibung fällt weg und die Gewerbesteuer kann nicht mehr als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

KÖRPERSCHAFTSSTEUER

Der Steuersatz wird von 25% auf 15% abgesenkt, wodurch sich die Gesamtbelastung einschließlich der Gewerbesteuer von ca. 39% auf ca. 30% verringert.

GEWERBESTEUER

Zur berücksichtigen ist, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar werden kann. Die Gewerbesteuermesszahl wird einheitlich für alle Betriebe von 5 % auf 3,5 % gemindert. Zusätzlich wird die Anrechnung der GewSt auf die Einkommensteuer (ESt) nach § 35 EStG von 1,8% auf 3,8% erhöht, gleichzeitig eine Begrenzung auf die tatsächliche zu zahlende Gewerbesteuer des Unternehmens eingeführt.

INVESTITIONSABZUGSBETRAG

Die bekannte Ansparabschreibung wird ab 2008 zum Investitionsabzugsbetrag umgewandelt und auf gebrauchte Wirtschaftsgüter ausgedehnt. Die Sofortabschreibung ist unabhängig von der vorherigen Bildung des Investitionsabzugsbetrags auch für diese gebrauchten Wirtschaftsgüter möglich.

GERINGWERTIGE WITSCHAFTSGÜTER

Die Sofortabschreibung für GWG bis 410 € ist ab 2008 nur noch differenziert möglich. Die Sofortabschreibung von GWG mit Anschaffungskosten bis zu 150 € netto (bisher 100 €) wird 2008 zwingend. Für Wirtschaftsgüter von 150 bis 1.000 € netto wird ein jahresbezogener Sammelposten (Pool) gebildet. Diese im Sammelposten aufgenommenen Wirtschaftsgüter werden gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben. Die Anschaffungskosten der sich im Sammelposten befindlichen Wirtschaftsgüter werden mit 20% linear abgeschrieben. Scheidet eines der in den Sammelposten aufgenommenen Wirtschaftsgüter vor Ablauf der 5-Jahres-Frist aus dem Betrieb aus, verringert sich der Wert des Sammelpostens nicht.

ABSCHREIBUNG

Die Möglichkeit der degressiven Abschreibung fällt ab 2008 weg.

ÜBERNACHTUNGSPAUSCHALE

Ab 2008 dürfen Selbständige die Kosten für die Übernachtung in Deutschland nur noch mittels Einzelnachweis, z. B. durch Vorlage der Hotelrechnung, steuerlich geltend machen.

ELEKTRONISCHER ZAHLUNGSVERKEHR (SEPA)

Bis 2009 stellen die Banken den europäischen elektronischen Zahlungsverkehr auf IBAN (Kontonummer) und BIC (Bankleitzahl) um. Das herkömmliche Austauschformat, die DTAUS-Datei wird dann durch die XML-Datei ersetzt. Vorsorglich sollte man jetzt IBAN und BIC in den Geschäftsformularen aufnehmen.

GMBH-GESETZ

In der ersten Jahreshälfte 2008 soll das neue GmbH-Gesetz kommen. Dann werden für die GmbH-Gründung voraussichtlich nur 5.000 € notwendig sein. Weiterhin soll Möglichkeit geschaffen werden, eine Mini-GmbH zu gründen. Dafür ist erst einmal kein Startkapital notwendig, allerdings gelten strengere Transparenzregeln und die Verpflichtung der nachträglichen Eigenkapitalaufstockung. Wenn mit der Eigenkapitalbildung ein Schwellenwert von 10.000 € erreicht wird, kann die Mini-GmbH in eine normale GmbH umgewandelt werden.

BÜRGERLICHES ENGAGEMENT

Als Vereinsvorstand, als Spender oder ehrenamtlich Tätiger ist für Sie rückwirkend zum 1. Januar 2007 das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Als Steuerpflichtiger können dann wählen, ob Sie für das Veranlagungsjahr 2007 noch das alte oder bereits das neue Recht in Anspruch nehmen. Dieses Gesetz bringt folgende Verbesserungen: Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (kirchliche, religiöse und gemeinnützige Zwecke) bzw. 10 % (mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke. Die Umsatzgrenze für den Spendenabzug wird verdoppelt. Eine steuerfreie Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 € wird eingeführt und der Spendennachweis bis 200 € erleichtert.

BEITRAG ARBEITSLOSENVERSICHERUNG

Der derzeitige Beitragssatz von 4,2% wird auf 3,3% des Bruttolohns gesenkt.

KÜNSTLERSOZIALABGABE

Der aktuelle Anteil der Künstlersozialabgabe von 5,1% wird ab 2008 auf 4,9% gesenkt.

BERUFLICH VERANLASSTE AUSWÄRTSTÄTIGKEIT

Die Unterscheidung zwischen Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit ihren gesonderten Regelungen werden unter dem Begriff „beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit“ zusammengefasst. Damit vereinfachen sich die bisher teilweise unübersichtlichen Regelungen des Reisekostenrechts. Achtung: Als Werbekosten 2008 dürfen Arbeitnehmer die Kosten für die Übernachtung nur noch mittels Einzelnachweis, z. B. durch Vorlage der Hotelrechnung, steuerlich geltend machen.

ELEKTRONISCHER BUNDESANZEIGER

Seit Anfang 2007 müssen sämtliche Kapitalgesellschaften ihre Jahresabschlüsse in elektronischer Form im Bundesanzeiger veröffentlichen, d.h. bis zum 31. Dezember müssen über den Internetauftritt des Unternehmensregisters die Abschlüsse für 2006 eingereicht werden.